Bad Kreuznach: Änderungen im Waffengesetz

Kreisverwaltung informiert

Bad Kreuznach – Am 06.07.2017 trat eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft. Danach wird eine Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition geregelt.

Personen, die innerhalb eines Jahres (bis 01. Juli 2018) den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen entsprechende illegale Waffen oder Munition übergeben, werden nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes und Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde bestraft.