Neues Bundesmeldegesetz

Ab 1. November 2015

Mannheim – Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es gilt überall in Deutschland und löst die Meldegesetze der einzelnen Länder ab. Somit wird zum ersten Mal das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. In den mehr als 5.200 Melderegistern bundesweit sollen die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser geschützt, Verwaltungsabläufe vereinfacht und Bürokratiekosten verringert werden.

Das Gesetz bringt diverse Veränderungen mit sich. So bleibt es zwar bei der Meldepflicht, doch die Frist für An-, Um-, und Abmeldung verlängert sich von einer Woche auf zwei Wochen. Zudem wird die Mitwirkungspflicht des Vermieters wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers ist ab dem 1. November Pflicht. Wohnungsgeber ist dabei die Person, welche die Wohnung zur Benutzung überlässt – unabhängig davon, ob ein wirksames Rechtsverhältnis existiert. Das Formular zum Ausfüllen ist in allen Bürgerservice-Dienststellen der Stadt Mannheim sowie zum Download unter http://www.mannheim.de/neue-wohnung erhältlich.

Weitere wichtige Änderung ist, dass Auskünfte aus dem Melderegister, die für gewerbliche Nutzung angefragt werden, zukünftig ausschließlich mit Einwilligung der betroffenen Person erteilt werden. Die Zweckangabe ist für die Auskunft ebenfalls Pflicht. Sicherheitsbehörden hingegen erhalten länderübergreifend Online-Zugriff auf die Meldedaten.

Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.mannheim.de/neue-wohnung sowie bei allen Bürgerservices.