Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende

Informationen

Rheinland-Pfalz – Alleine im September 2015 sind rund 300.000 Flüchtlinge in Deutschland angekommen – bis zum Jahresende werden weiter viele Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten in Deutschland erwartet. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass nach dem Verteilungsprinzip des Königsteiner Schlüssels 3.500 bis 5.000 Flüchtlinge pro Woche ankommen, das entspricht 500 bis 800 Menschen in jeder Nacht.

Wo und wie werden die Flüchtlinge untergebracht?

Für die südwestdeutschen Bundesländer ist Mannheim das Drehkreuz zur Verteilung. Zunächst werden die Flüchtlinge für Rheinland-Pfalz nach Trier gebracht, um dort ihren Asylantrag zu stellen. Anschließend werden sie den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende, die mittlerweile über das Land verteilt sind, zugewiesen. Dort leben die Flüchtlinge zunächst für maximal drei Monate. 

Zuständigkeiten und Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen

Bei Erstaufnahme-Einrichtungen handelt es sich um Landeseinrichtungen. Das heißt das Land Rheinland-Pfalz legt die Standorte fest – die Leitung und das Leitungsteam bestimmt das Justizministerium. 

Zurzeit gibt es im Land Rheinland-Pfalz circa 13.000 Erstaufnahmeplätze. Zwei Drittel liegen bisher im Norden und Westen des Landes. Aktuell stehen Aufnahmeeinrichtungen in Trier und Ingelheim, Erstaufnahmeeinrichtungen in Hermeskeil und Kusel sowie Außenstellen in Frankfurt-Hahn, Layenhof bei Mainz, Meisenheim und Bitburg zur Verfügung. Aufgrund des großen und dringenden Bedarfs an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich weitere Einrichtungen im Aufbau, wie beispielsweise am Flughafen Zweibrücken, in Speyer und in Herxheim. Außerdem sind weitere Änderungen zu erwarten.

Aufgaben der Aufnahmeeinrichtungen

Im Unterschied zu anderen Bundesländern hat sich Rheinland-Pfalz entschieden die Flüchtlingsströme zu lenken und dafür Erstaufnahme-Einrichtungen zu schaffen, die die Kommunen entlasten. Das heißt die Flüchtlinge werden zunächst für einige Wochen in Erstaufnahme-Einrichtungen aufgenommen, untergebracht, betreut und dann zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt. Dies geschieht im Interesse der Flüchtlinge und Kommunen.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten die Menschen eine Unterkunft und medizinische Versorgung. Außerdem gibt es eine soziale Betreuung, Beratungsstellen von Verbänden sowie Kinder- und Jugendangebote (Schule, Spielstube etc.). Während des Aufenthaltes in den Aufnahmeeinrichtungen besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht. 

Wohin werden die Flüchtlinge anschließend gebracht?

Nach einer Verweildauer von durchschnittlich sechs bis acht Wochen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende werden die Personen auf die 36 rheinland-pfälzischen Kommunen (24 Landkreise, 12 kreisfreie Städte) verteilt. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich an den Einwohnerzahlen der Kommunen orientiert (Königsteiner Schlüssel).

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz stellt auf ihrer Webseite zahlreiche Informationen zur Verfügung. Diese geben auf viele Fragen sachliche Antworten und klären die Bürgerinnen und Bürger auf. 
Die Seite ist unter www.add.rlp.de/Fluechtlinge-Ehrenamt/ zu finden.