Neues Meldegesetz

Ab 1. November

Ingelheim – Ab 1. November 2015 gilt auch in Rheinland-Pfalz ein neues Bundesmeldegesetz. Was ändert sich zur bisherigen Praxis?

Bisher reichte ein Mietvertrag als Nachweis, um sich – neben den üblichen Ausweispapieren – anmelden zu können. Ab sofort muss zwingend eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden. Ist der Vermieter nicht zugleich der Eigentümer, müssen Vermieter und Eigentümer die Meldebestätigung unterzeichnen. 

Hintergrund ist, dass Scheinadressen damit vermieden werden sollen. 

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug erledigt werden. Auch die Vermieter werden in die Pflicht genommen, da sie die Vermieterbescheinigung rechtzeitig auszustellen haben. 
Die Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen.
Ein entsprechendes Formular ist beim Einwohnermeldeamt im Rathaus erhältlich oder kann auf der Homepage der Stadt Ingelheim in der Rubrik Rathaus/ Formulare/Ordnungsamt heruntergeladen werden.