Frankenthal: Die Polizei-News

Auch Radfahrer müssen blasen - Polizeiinspektion Frankenthal
Auch Radfahrer müssen blasen - Polizeiinspektion Frankenthal

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

(Frankenthal) – Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer unter Alkoholeinfluss – Siehe Foto

Frankenthal/Rhein-Pfalz-Kreis (ots) – Am 09.07.2017, gegen 00:30 Uhr, kam es in der Mörscher Straße in Frankenthal zu einem Alleinunfall mit einem Fahrradfahrer. Der 63 jährige, stark alkoholisierte Fahrradfahrer, wollte augenscheinlich mit seinem Fahrrad zwischen zwei geparkten PKW´s hindurchfahren. Hierbei stürzte er und zog sich leichte Verletzungen zu. Gegen den Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

(Frankenthal) – Diebstahl aus Kraftfahrzeug

Frankenthal/Rhein-Pfalz-Kreis (ots) – Im Zeitraum 07.07.2017 bis 08.07.2017 kam es in der Deichstraße in Frankenthal zu einem Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug. Der 54 jährige Halter stellte sein Firmenfahrzeug in der Deichstraße ab und ließ versehentlich die Beifahrerscheibe leicht geöffnet. Diesen Umstand nutzte ein bislang unbekannter Täter um die Umhängetasche, welche auf dem Beifahrersitz lag, zu entwenden.

Die Polizei rät: Lassen sie insbesondere keinerlei Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurück. Selbst bei Kleinstgegenständen, ergibt sich ein Anreiz für den Täter.

Weiterführende Informationen zu diesem und auch anderen Themen finden Sie auf der Internetpräsenz der polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de.

(Die Nachrichten werden bedarfsmäßig aktualisiert – Einfach wieder Neuladen (F5) drücken – Die Red.)