Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

(Maxdorf) – Diebstahl von Kompletträdern

Maxdorf (ots) – Derzeit unbekannte Täter entwenden in dem Zeitraum vom 05.07.2017, 18:00 Uhr, bis zum 06.07.2017, 07:10 Uhr, in der Hauptstraße in Maxdorf an einem auf einem dortigen Parkplatz geparkten PKW vier Sommerreifen auf Alufelgen. Durch das Aufbocken auf Verbundsteine werden hierbei die Bremsscheiben beschädigt. Gesamtschaden: ca. 1.000,- Euro.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Schifferstadt) Geldbeutel aus dem Einkaufswagen entwendet

Schifferstadt (ots) – Am Montagabend, den 03.07.2017, wurde einer 50-jährigen Kundin in einem Supermarkt im Waldspitzweg in Schifferstadt der Geldbeutel aus dem Einkaufswagen entwendet, als sie das Leergut abgab. Sie hatte den Geldbeutel unbeaufsichtigt im Einkaufswagen liegen lassen. Hinweise auf den Täter gibt es nicht. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang abermals davor, Wertgegenstände während eines Einkaufes unbeaufsichtigt im Einkaufswagen liegen zu lassen. Auch ein nur kurzes Wegdrehen ist für den vermeintlichen Dieb ausreichend, den Geldbeutel unbemerkt zu entwenden.

(Bobenheim-Roxheim) – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Ausheben eines Gullydeckels

Bobenheim-Roxheim (ots) – Am 03.07.2017, gegen 23:40 Uhr, werden drei junge Männer im Alter von 22, 21 und 18 Jahren, welche sich auf dem Heimweg vom Gondelfest befinden, vom Vollzugsdienst der Gemeinde Bobenheim-Roxheim auf frischer Tat betroffen, als diese gerade einen Gullydeckel in der Rheinstraße ausheben und neben die Öffnung legen. Gegen die Drei wurde Strafanzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet. Als Strafmaß sieht der §315b StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Das Ausheben eines Gullydeckels stellt eine erhebliche Gefährdung für Fahrzeugführer sowie auch Fußgänger dar und ist keines Falls ein Kavaliersdelikt. Schwere Verletzungen oder zumindest hohe Sachschäden sind bei einem Unfallgeschehen als Folge sehr wahrscheinlich. Bei Dunkelheit ist die mutwillig geschaffene Gefahrenstelle nur sehr schwer zu erkennen, wodurch sich die Gefährlichkeit und die Möglichkeit eines Unfalls nochmals deutlich erhöht.

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