Neckar-Odenwald-Kreis: Die Polizei-News

Neckar-Odenwald-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Mosbach: 1500 Euro Schaden verursacht und davongefahren

Einem Zeugenhinweis ist zu verdanken, dass der Besitzer eines Volkswagens nicht auf Sachschaden in Höhe von 1500 Euro sitzen bleibt. Der Fahrer eines BMW hatte den VW am Dienstagabend beim Ausparken aus einem Parkplatz in der Eisenbahnstraße gerammt. Danach inspizierte er sogar noch den von ihm verursachten Schaden, bevor er sich dann in seinen Wagen setzte und ohne die Polizei zu verständigen bzw. auf den VW-Fahrer zu warten davonfuhr. Glücklicherweise gab es eine aufmerksame Person, die den Vorfall beobachtet, sich das Kennzeichen des BMW gemerkt und am Mittwochmorgen die Polizei verständigt hat. Dadurch konnte der 32-jährige Unfallverursacher schnell ermittelt werden. Gegenüber den Beamten räumte er ein, einen Unfall verursacht zu haben. Dies hätte er besser sofort nach dem Unfall tun sollen, denn nun erwartet ihn eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Waldbrunn: Unfall durch verloren Ladung

Nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung war die Ursache eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwochnachmittag auf der L 525 im Bereich des Segelflugplatzes Mülben ereignet hat. Dabei war es aber nicht etwa zum Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen gekommen, sondern zur Kollision zwischen einem BMW und Ladung, die von einem vorausfahrenden Lkw heruntergefallen war. Glücklicherweise handelte es sich bei der Ladung um leichte Kunststoffteile, dennoch war die Situation sehr gefährlich und am Pkw entstand Sachschaden. Der LKW-Fahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen und wird zukünftig seine Ladung hoffentlich besser sichern.

Hardheim: Zwei Verletzte nach Unfall mit Roller

Vermutlich weil er einen geparkten PKW zu spät erkannt hat, fuhr ein 17-jähriger Rollerfahrer am späten Mittwochabend im ersten Sandweg in Hardheim in das Heck des Autos. Dadurch stürzten der Zweiradfahrer und sein 15-jähriger Sozius auf die Fahrbahn und verletzten sich leicht. Beide wurden mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Während der Unfallaufnahme konnte durch die Polizeibeamten festgestellt werden, dass der Rollerfahrer zwar im Besitz eines Führerscheines ist, zu der späten Stunde aber ohne die Erlaubnis seiner Eltern unterwegs war. Der Unfallverursacher muss sich deshalb nicht nur für die 2500 Euro Schaden verantworten sondern wahrscheinlich auch seinen Eltern Rede und Antwort stehen. Zudem erwartet ihn eine Strafanzeige wegen des Unfalles.