Kreis Mainz-Bingen: Antragsverfahren zur Umstrukturierung im Weinbau

Antragsunterlagen

Kreis Mainz-Bingen – Um von Fördergeldern aus dem EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzun-gen in 2018 zu profitieren, ist der erste Teil des Antrages bis zum 15. August bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen.

Parzellen, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist und welche dafür diesen Herbst oder kommendes Frühjahr gerodet werden sollen, müssen hier angegeben werden. Anzugeben sind ebenfalls Flurstücke, die sich in Flurbereinigungsverfahren befinden oder derzeit noch unbestockt sind und im kommenden Frühjahr neu bepflanzt werden sollen.

Im Januar kommenden Jahres erfolgt dann der zweite Teil der Antragsstellung. Dann können nur Förderungen für die Flächen beantragt werden, die bereits im ersten Teil angeführt wurden. Wichtig ist dabei: Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Weiterhin ist zu beachten: Rebflächen, die bereits im vergangenen Jahr beantragt wurden und die nicht gerodet wurden, sind in diesem Jahr erneut zu beantragen. Und: Flächen, die einem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, sind von jedem Antragsteller separat zu beantragen. Ein Sammelantrag durch einen Beauftragten ist hierfür nicht zulässig.

Die Kreisverwaltung hält die entsprechenden Antragsunterlagen in Ingelheim und in der Mainzer Außenstelle vorrätig. Die Anträge können auch elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (wip.lwk-rlp.de) übermittelt werden. Vorteil der elektronischen Antragsstellung ist, dass Winzer bei der Dateneingabe durch Hilfestellungen des Systems unterstützt werden. Ein Zugang zum WIP kann bei der Landwirtschaftskammer kurzfristig beantragt werden.

Die Angaben werden vor Ort durch den Prüfdienst „Agrarförderung“ kontrolliert. Im Herbst erhalten die Antragssteller die Info, ob eine Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Zu beachten ist, dass bis dahin keine Veränderungen auf den Flurstücken vorgenommen werden dürfen. Für Rückfragen steht die Landwirtschaftsabteilung unter der E-Mail abt41b@mainz-bingen.de oder per Telefon unter 06131/69333-0 zur Verfügung.