Stadt Frankfurt verändert Taxitarife

Preistransparenz

In der Stadt Frankfurt gelten neue Taxitarife

Frankfurt am Main – Die Stadt Frankfurt sorgt mit einem neu geschaffenen Taxitarif für mehr Transparenz bei der Preisermittlung und sichert die Existenz der Angestellten im Taxigewerbe. Notwendig wurde die Anpassung durch die Einführung des Mindestlohns im Taxigewerbe. Am 6. November 2015 erfolgte nun der Beschluss der achten Verordnung des Taxitarifs durch den Magistrat der Stadt.

Steigerung und Vereinheitlichung

Die Unterscheidung in Tag- und Nachttarife fällt weg. Der neue Grundpreis wird auf einheitlich 3,50 Euro festgesetzt. In diesem Tarifgrundpreis ist eine Fahrstrecke nicht enthalten. Ein Anfahrtspreis wird, trotz der oftmals erheblichen Anfahrten zur Bestelladresse, nicht erhoben. Bisher galt von 6 bis 22 Uhr ein Grundpreis von 2,60 Euro und von 22 bis 6 Uhr ein Grundpreis von 3,30 Euro.
Erhöhung der Wartezeit

Eine Fahrt, die ohne Verkehrsbehinderungen durchgeführt werden kann, bleibt zu verkehrsarmen Zeiten weiterhin ohne Mehrpreis. Die bisherigen Beträge für Wartezeiten in Höhe von 25 Euro am Tag und 33 Euro in der Nacht werden auf 33 Euro vereinheitlicht. Die Wartezeit für Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr wird damit preislich nicht angehoben.

Erhöhung der Kilometerstaffelung

Die erste Tarifstufe (2 Euro pro Kilometer) wird von 12 auf 15 Kilometer angehoben, ab dem 16. Kilometer beträgt jeder weitere angefangene Kilometer 1,75 Euro. Damit entfällt die bisher gültige dreistufige Tarifstaffelung. Bisher zahlten Taxinutzer in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für die ersten 12 Kilometer 1,75 Euro je Kilometer, ab dem 13. Kilometer 1,60 Euro je Kilometer und ab dem 21. Kilometer 1,55 Euro. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr wurden bisher für die ersten 12 Kilometer 1,85 Euro pro Kilometer, ab dem 13. Kilometer 1,75 Euro pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 1,70 Euro fällig.

Beibehaltung des Großraumzuschlags

Bei Fahrten mit Großraumtaxis, die für die Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) zugelassen sind, ist ein Zuschlag von 7 Euro zu entrichten, wenn mehr als vier Personen (ohne Fahrer) gleichzeitig befördert werden. Werden mehr als fünf Personen (ohne Fahrer) gleichzeitig befördert, kommt ab der sechsten Person ein Zuschlag von 1 Euro pro Person hinzu. Dieser Zuschlag wird gegenüber dem bisher gültigen Tarif nicht angehoben.

Ordnungsdezernent Markus Frank sieht im neuen Taxitarif einen erheblichen Abbau der bisherigen Komplexität des Tarifs, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des eingeführten Mindestlohns.

„Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dieser neuen Tarifgestaltung gelungen ist, Interessen der Taxibetreiber aber auch der Kundschaft gut unter einen Hut zu bekommen. Kunden können mit diesem neuen Tarif einfacher die Entstehung ihrer Fahrpreise nachvollziehen. Für die Fahrer ist dieser neue Tarif die Grundlage, mit ihrem Beruf ihren Lebensunterhalt besser als bisher bestreiten zu können.“