Rauchmelder retten Leben

Aktionstag

Donnersbergkreis – Der 13. November ist Deutschlands offizieller Rauchmeldertag. Dass die Aktion „Rauchmelder retten Leben“ dieses Jahr 15jähriges Jubiläum hat, nimmt die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung zum Anlass, das Thema näher zu beleuchten. Nachfolgend sollen einige häufig gestellte Fragen beantwortet werden.

Wie sind Gefahren durch Feuer und Rauch einzuschätzen?

Rund 400 Menschen jährlich sterben in Deutschland bei Bränden; die Mehrheit davon in den eigenen vier Wänden. Ursache für die rd. 200.000 Brände pro Jahr ist nicht nur Fahrlässigkeit, sondern oft auch technische Defekte. 70 % der Brandopfer verunglücken nachts. Gefährlicher als das Feuer ist zumeist der Rauch, denn 95 Prozent der Brandtoten starben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung! 

Worin besteht der besondere Nutzen von Rauchmeldern ?

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Während ein Brandherd tagsüber meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann, können Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Rauchgase zu bemerken. 

Der Slogan „Rauchmelder retten Leben“ erweckt Aufmerksamkeit. Wie ist er genau gemeint? 

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt gefährdete Personen auch im Schlaf, so dass diese sich und ihre Familien noch rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. 

Wer ist zum Einbau eines Rauchmelders verpflichtet ?

Seit Juli 2012 müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Dies ist in § 44 der Landesbauordnung festgelegt. Hier ist auch definiert, welche Bereiche der Wohnung mit Rauchmeldern versehen sein müssen. Zuständig für Installation und Wartung ist der Eigentümer der Immobilie.

Weitere Auskunft zum Thema gibt die Brandschutzdienststelle unter Tel. 06352 / 710-194.