Baden-Württemberg: Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer auf Teilen der A 5 und der A 6 wird am kommenden Sonntag wieder aufgehoben

Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze (Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe)
Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze (Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe)

Karlsruhe – Aufgrund der in den vergangenen Tagen hochsommerlichen Temperaturen wurde ab Dienstag, 20. Juni 2017, hitzebedingt ein Tempolimit auf 80 Stundenkilometern auf Teilabschnitten der Autobahnen A 5 und A 6 von 10 bis 20 Uhr angeordnet. Da laut Wettervorhersage die Temperaturen wieder zurückgehen werden, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe die Geschwindigkeitsbeschränkung am kommenden Sonntag, 25. Juni, im Laufe des Vormittags wieder aufheben.

Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Walldorf die Verkehrsschilder zur Seite drehen werden, so dass die Vorderseite der Schilder für Verkehrsteilnehmer nicht mehr sichtbar ist.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung diente dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden sogenannten „blow ups“ (Aufplatzungen) auf älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist.