Kreis Karlsruhe: Untere Jagdbehörde legt Jagdstatistik 2016/2017 vor 

Bitte nicht füttern: Damit die Zahl der Nutria nicht noch weiter steigt, sollen sie nicht gefüttert werden. Nutria verursachen Schäden in der Natur und Landwirtschaft. (Foto: Landratsamt Karlsruhe)
Bitte nicht füttern: Damit die Zahl der Nutria nicht noch weiter steigt, sollen sie nicht gefüttert werden. Nutria verursachen Schäden in der Natur und Landwirtschaft. (Foto: Landratsamt Karlsruhe)

Karlsruhe – Im kommenden Jagdjahr ist erstmals von der Obersten Jagdbehörde der im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vorgesehene Wildtierbericht zu erstellen. In diesem Bericht sollen Aussagen zu Bestandssituation und -entwicklung sowie Lebensräumen von Wildtieren getroffen werden. Basis dieses Wildtierberichts sind die Streckenmeldungen der einzelnen Reviere, die in Form der Jagdstatistik 2016/2017 von der Unteren Jagdbehörde aktuell vorgelegt wird.

In den Revieren im Landkreis Karlsruhe, einschließlich der Regiejagd des Forstes, kamen im abgelaufenen Jagdjahr 3.092 Stück Schwarzwild zur Strecke. Dies entspricht einem Rückgang um 28 % im Vergleich zum Vorjahr und stellt die niedrigste Schwarzwildstrecke seit fünf Jahren dar. Um Wildschäden zu verhindern bzw. zu minimieren ist eine intensive Bejagung weiterhin notwendig, zum Beispiel durch Drückjagden. Eine Abfrage der Unteren Jagdbehörde ergab, dass von 168 beteiligten Jagdrevieren jährlich 110 Reviere mindestens eine Drückjagd durchführen, 83 hiervon revierübergreifend.

Die Rehwildstrecke bewegt sich mit 5.088 Stück auf dem Niveau des Vorjahres. In dieser Zahl sind ebenfalls die Abschüsse in den Forstrevieren enthalten. Durch die gesetzlich verankerte Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) ist die Eigenverantwortung der Pächter und Verpächter gestiegen. Diese schließen individuelle Zielvereinbarungen ab, so dass es seitens der Unteren Jagdbehörde keine Vorgabe der Abschuss-zahlen mehr gibt.

Ein Anstieg um 10% war bei der Fuchsstrecke zu verzeichnen. Im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli wurden 1.975 Füchse erlegt, davon 481 Jungfüchse. Die Bejagung von Jungfüchsen ist in Gebieten mit sogenannten Hegegemeinschaften möglich. Dies sind räumlich zusammenhängende Jagdbezirke, die sich zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen der Bejagung, Hege und des Wildtiermanagements zusammenschließen. Primäres Ziel ist der Schutz von Wildtierarten, die Beutetiere für den Fuchs darstellen. Im Landkreis Karlsruhe wurden bisher sechs Hegegemeinschaften gegründet. Durch die Bejagung der Jungfüchse vor dem 1. August waren bei der Unteren Jagdbehörde erheblich weniger Anfragen zu Füchsen im Siedlungsbereich zu verzeichnen.

Zu den bejagbaren Wildgänsen gehören Grau-, Kanada- und Nilgänse. In der Jagdzeit vom 1. September 2016 bis 15. Januar 2017 wurden 308 Wildgänse erlegt, die sich gleichmäßig auf die drei Arten verteilen. Dies entspricht einer Steigerung der Strecke um 60%. Die Gänse richten vor allem im Bereich des Ackerbaus Schäden an.

Ein aktuelles Thema sind weiterhin Wildtiere im Siedlungsraum: In diesem Bereich ist eine Bejagung oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die derzeit größten Probleme bereiten Nutria, die vermehrt in Ortslagen an Bachläufen und Seen auftreten und deren Baue beträchtliche Schäden an Uferböschungen und Dämmen verursachen. Nutriapopulationen schaden zudem häufig landwirtschaftlichen Kulturen und der Vegetation. In den Ortslagen konnten durch die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, den Jägern und Unteren Jagdbehörde Möglichkeiten der Bejagung gefunden werden. Die Nutriastrecke hat sich im vergangenen Jagdjahr fast verdoppelt: 751 Tiere kamen zur Strecke. Unterstützung und Beratung finden die Städte, Gemeinden und Jäger dabei beim Wildtierbeauftragten, der seit 1. März 2016 bei der Unteren Jagdbehörde tätig ist. Der starke Anstieg der Population ist häufig auf eine massive Fütterung dieser Tiere, z.B. in Grün- oder Erholungsanlagen, zurückzuführen. Die Untere Jagdbehörde fordert daher auf, die Fütterung unbedingt zu unterlassen.

Im kommenden Jagdjahr werden darüber hinaus auf freiwilliger Basis erstmals weitere Angaben zu Vorkommen und Population sonstigen Haar- und Federwildes im Rahmen der Streckenmeldung abgefragt. Die Untere Jagdbehörde bittet die jagdausübungsberechtigten Personen dabei um Unterstützung.

Für weitere Informationen steht die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Karlsruhe unter Telefon 0721/936-83050 oder 0721/936-83410 zur Verfügung.