Kaiserslautern: Markus Gietzen folgt auf Harald Jenet als Präsident des Landgerichts Kaiserslautern

Justizminister Herbert Mertin und Markus Gietzen. (Foto: Landgericht Kaiserslautern)
Justizminister Herbert Mertin und Markus Gietzen. (Foto: Landgericht Kaiserslautern)

Kaiserslautern – Im Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurde heute der personelle Wechsel an der Spitze des Landgerichts Kaiserslautern formell vollzogen: Markus Gietzen erhielt aus den Händen von Justizminister Herbert Mertin die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern. Sein Amtsvorgänger Harald Jenet war bereits zum 20. Februar 2017 als Präsident an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) gewechselt.

Der Minister wünschte Gietzen viel Erfolg und Kraft im neuen Amt. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen in Ihrer neuen Position und gratuliere zur Übernahme dieses herausragenden Amtes herzlich. Sie sind mit den Belangen der Gerichte in der Pfalz bestens vertraut. Mit Ihrem großen persönlichen Engagement sowie Ihren persönlichen und fachlichen Qualitäten weiß ich das Landgericht Kaiserslautern auch weiterhin in besten Händen“, so der Minister abschließend.

Information:

Markus Gietzen trat im April 1998 als Richter in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz, zunächst am Landgericht Zweibrücken, später auch an den Amtsgerichten Zweibrücken und Kusel sowie dem Amts- und dem Landgericht Kaiserslautern. Im Mai 2002 erfolgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Kaiserslautern. Nach Abordnungen an das Ministerium der Justiz in Mainz von 2004 bis 2006, an das Landgericht Landau in der Pfalz von 2006 bis 2008 sowie an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wurde er im April 2009 dort zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit 15. Februar 2012 war er Präsident des Landgerichts Zweibrücken.

Harald Jenet trat im April 1991 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen am Landgericht Zweibrücken sowie den Amtsgerichten Pirmasens und Landstuhl wurde er im Juni 1994 am Amtsgericht Pirmasens zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von Oktober 1995 bis September 1998 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet, von März 1999 bis März 2000 erfolgte eine weitere Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort wurde Harald Jenet im März 2000 zunächst zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, im August 2008 sodann zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht. Im Dezember 2008 übernahm er als Präsident die Leitung des Landgerichts Zweibrücken, im Dezember 2011 die des Landgerichts Kaiserslautern. Seit 20. Februar 2017 ist er Präsident des Landgerichts Frankenthal (Pfalz).

Das Landgericht Kaiserslautern ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowohl Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen. Die zwei bei dem Landgericht Kaiserslautern eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind zudem für alle landgerichtlichen Wirtschaftsstrafsachen des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig. Im Landgerichtsbezirk leben zurzeit rund 300.000 Menschen. Beim Landgericht Kaiserslautern sind insgesamt 74 Personen beschäftigt, darunter 20 Richterinnen und Richter.