Kreis Mainz-Bingen: Wahl der Landrätin oder des Landrates – „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“

Bingen – Zur Wahl der Landrätin oder des Landrates, die am Sonntag, den 11.06.2017 stattfindet, ruft Oberbürgermeister Thomas Feser alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Mit Ihrer aktiven Teilnahme an der Wahl bestimmen Sie damit über die Besetzung der Funktion der Landrätin oder des Landrats an der Spitze des Landkreises Mainz-Bingen für die kommenden acht Jahre mit. Sie können daher über die Zukunft unseres Landkreises in einer Vielzahl politischer Handlungsfelder mitentscheiden.“

Wahlberechtigt sind bei den Landratswahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im Landkreis Mainz-Bingen eine Wohnung innehaben. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

Ihre Stimme können die Wähler am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr in dem Wahlraum abgeben, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bringen Sie zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. den Reisepass mit.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie sich auch die Briefwahlunterlagen im Vorfeld zusenden lassen. Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt oder geben ihn dort ab. Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollten Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums noch nicht erhalten haben, so nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Eine Beantragung ist nur noch bis zum Freitag vor der Wahl, 09.06.2017, 18.00 Uhr möglich. Nur in besonderen Einzelfällen können auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, die Unterlagen ausgestellt werden.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses am 11.06.2017 und bei einer etwaigen Stichwahl am 25.06.2017 sind öffentlich. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am jeweiligen Wahltag um 14.00 Uhr in der Grundschule „An der Burg Klopp“, Franz-Burkard-Straße 2 – 6, 55411 Bingen am Rhein, zusammen.

Für Fragen steht Ihnen das Team des Wahlamtes jederzeit gerne zur Verfügung. Das Wahlamt befindet sich im Ämterhaus, Erdgeschoss, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, Tel.: 06721/184-195 oder wahlamt@bingen.de und hat neben den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zusätzlich Di., Mi. und Do. von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am 09.06.2017 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am 10.06.2017 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, den 11.06.2017,von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, geöffnet.