Kreis Bergstraße: Landrat Engelhardt erläutert seine Position zu Windkraft und Vorrangflächen

Heppenheim – Bei der Pressekonferenz vom 28. April 2017 hat Landrat Christian Engelhardt anhand des aktuellen Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien die Haltung des Kreises Bergstraße zum Thema Windkraft und den künftigen Standorten für die Energieanlagen erläutert. Zwischenzeitlich wurde dazu von verschiedenen Seiten, so auch vom BUND-Kreisverband, Stellung genommen. Auch im Hinblick auf die von der Stadt Hirschhorn und der Gemeinde Abtsteinach getroffenen Beschlüsse, sowie eingegangene Anfragen an den Kreistag, nimmt der Landrat dies zum Anlass, seine Position nochmals zu verdeutlichen.

„Mit den 15 Windkraftanlagen an den Standorten Greiner Eck, Stillfüssel und Kahlberg hat der Kreis Bergstraße einen Beitrag zur Windenergienutzung erbracht, weiteres Potential besteht aus heutiger Sicht nicht. Die Zielvorgabe des Landesentwicklungsplans, 2 % der Landesfläche als Vorrangfläche für die Windenergienutzung auszuweisen, gilt für Gesamthessen und kann meines Erachtens nicht auf jeden einzelnen Regierungsbezirk heruntergebrochen werden. Es ist offensichtlich, dass in den nordhessischen Regierungsbezirken andere räumliche Möglichkeiten bestehen, als in Südhessen, das von Ballungsräumen und hoher Siedlungsdichte geprägt ist. Im Sinne einer interessenausgleichenden Planung sind die Siedlungsräume und ihre Gegebenheiten im Einzelfall zu betrachten. In der Beschlussvorlage für die kommende Kreistagssitzung ist daher vorgesehen, dass sich der Kreis Bergstraße gegen weitere Vorrangflächen in Abtsteinach, Heppenheim und Wald-Michelbach aussprechen wird. Damit wird auch dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar entsprochen, der bereits in der zweiten Offenlage war. Dieser sieht unter anderem vor, die Naturraumeinheit Bergstraße unter Aspekten des Landschaftsbildes von Windenergie freizuhalten, was eine Vorrangfläche südlich von Heppenheim verbietet. Davon betroffen ist auch das Vorranggebiet Abtsteinach, da die nach dem Regionalplan erforderliche Mindestfläche nicht gegeben wäre. Was Wald-Michelbach anbelangt, ist der sich in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan maßgeblich, mit dem die vorgesehenen Vorrangflächen nicht zu realisieren sind. Hinsichtlich des Prädikats UNESCO-Global-Geopark kenne ich als Vorsitzender die Position der deutschen UNESCO-Kommission im Detail, diese liegt mir auch vor. Die Kommission verweist darauf, dass Stätten mit besonderer geologischer Bedeutung nicht beeinträchtigt werden sollen. Hierzu gehört nach meiner Auffassung die Drift des Odenwalds zum Rhein, also die Bergstraße, womit das Gebiet in Heppenheim ausgeschlossen ist. Abschließend ist es mir wichtig klarzustellen, dass der Kreis Bergstraße sich nicht über kommunale Beschlüsse hinwegsetzen wird und die Städte und Gemeinden auch bei einer gegenüber Windenergieanlagen ablehnenden Haltung unterstützt. In diesem Sinne wird der Kreis auch seine gebündelte Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Teilplans Erneuerbare Energie abgeben“, erklärt Landrat Christian Engelhardt. In dieser Stellungnahme ist vorgesehen, dass der Kreis Bergstraße weitere Vorrangflächen sowohl für Heppenheim als auch für Abtsteinach und Wald-Michelbach ablehnt.