Bad Kreuznach: Das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Kreuznach informiert

Maserninfektion

Bad Kreuznach – Wie das Gesundheitsamt mitteilt, ist es im Kreisgebiet zu einer Maserninfektion gekom-men. Es handelt sich um ein 11jähriges Kind, dass die Grundschule Monzingen besucht hat. Das Mädchen erlitt typischerweise am 28.05.2017 den Hautausschlag und wird seit dieser Zeit im Krankenhaus behandelt.

Die Besonderheit bei Masern ist, dass schon vor dem Hautausschlag eine hohe Anste-ckungsfähigkeit besteht. Der Beginn der Infektiosität wurde vom Gesundheitsamt auf den 23.05.2017 festgelegt.

„Das Auftreten von Masern im Landkreis Bad Kreuznach ist eine absolute Rarität“ sagt Amtsarzt Dr. Lichtenberg. „Masern sind nicht nur eine Kinderkrankheit, sie können beim Vollbild auch richtig gefährlich werden. Glücklicherweise ist das Kreisgebiet durch die rege Impftätigkeit der niedergelassenen Kinderärzte recht gut geschützt.“

Eltern, deren Kinder nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission schon im Kleinkindalter zweimal gegen Masern geimpft wurden, brauchen sich in der Regel keine Sorgen um ihr Kind zu machen.

Anders ist die Situation, sofern nach Rücksprache mit dem Kinderarzt, eine Impfung nicht durchgeführt wurde oder diese bis zum 16. Lebensjahr zurückgestellt wurde. Sollte dies der Fall sein, so wird vom Gesundheitsamt geraten, die notwendigen Impfungen jetzt umgehend nachzuholen. Bitte setzen Sie sich mit Ihren zuständigen Kinderärzten in Verbindung und schließen Sie mögliche Lücken kurzfristig.

Weitergehende Informationen des Gesundheitsamtes zum Krankheitsbild:

Masern sind eine akute Virusinfektion, die durch grippeähnliches Vorstadium und typi-schen Hautausschlag im Hauptstadium gekennzeichnet sind. Das Auftreten der Masern kann von Komplikationen begleitet werden, die in Extremfällen auch lebensgefährlich werden können. Masern treten weltweit auf und werden durch Tröpfchen in der Atemluft übertragen. Die Ansteckungskraft des Erregers ist sehr groß, von 100 infizierten Personen erkranken 99. Die Gefahr, sich an einem Erkrankten anzustecken, ist während der ersten Krankheitstage am größten. Der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Ausbruch beträgt für gewöhnlich 8 bis 10 Tage. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 5 Tage vor Auftreten des Ausschlags und hält bis zu 4 Tage danach an.

Zum Krankheitsverlauf ist anzumerken, dass die Masern einen zweiphasigen Verlauf haben.

Zuerst erkranken die Betroffenen grippeähnlich mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Bindehautentzündung und mäßig hohem Fieber. Eine Besonderheit der Erkrankten ist, dass sie vermehrt lichtscheu sein können. Nach dem dritten bis vierten Tag klingen die Symptome allmählich ab und das Fieber sinkt.

Im zweiten Stadium kommt es erneut zu einem Temperaturanstieg auf über 40 °mit typischem Hautausschlag, der sich vom Gesicht und hinter den Ohren über den gesamten Körper, ausgenommen Hand- und Fußflächen, ausbreiten kann. Dieser Ausschlag bleibt 3 bis 7 Tage bestehen, danach fällt das Fieber bis zum 7. Tag und der Ausschlag blasst allmählich ab.

Von 1.000 Masererkrankten entwickelt einer die gefürchtete Hirnhautentzündung. Es können bleibende Schäden auftreten und die Hirnhautentzündung kann auch im seltenen Fall tödlich enden. Da die Maserninfektion auch die Körperabwehr schwächt, kommen die Masernerkrankten zusätzlich oft bakterielle Infektionen wie Bronchitis, Lungenentzündung oder Ohrentzündung. Auch Spätfolgen sind hierbei möglich. Die Erkrankung kann bei Kindern und Jugendlichen durch zwei Impfungen verhindert werden. Die zweite Impfung ist keine bloße Auffrischung, eine Impfung allein reicht nicht, erst im Doppelpack sind die Kinder in der Regel vollständig und lebenslang gegen diese gefährliche Infektionserkrankung geschützt. Auch Erwachsene können sich gegen Masern impfen lassen.