SGD Süd genehmigt Rehbachverlegung

Hochwasserschutz

Neustadt/Haßloch – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat jetzt der von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim beantragten Verlegung des Rehbachs nach Süden durch den Gemeindewald zugestimmt. „Planfeststellungsbeschluss für die Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch“, so der Name des 319-seitigen Bescheides, der zudem alle Planunterlagen umfasst, und auf der Homepage der SGD Süd veröffentlicht ist.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Durchführung der Maßnahme dringend geboten, um die Haßlocher Bevölkerung und ihre Schutzgüter vor Schäden durch Hochwasser und hochstehendes Grundwasser zu schützen.

Auch die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, wie die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes des Gewässers und Wiederherstellung der Durchgängigkeit können hier durch keine andere geprüfte oder vorgeschlagene Variante vergleichbar gut und umfassend umgesetzt werden. Im jetzigen Zustand ist der Rehbach ein in seiner Entwicklung eingeschränktes, strukturarmes Gewässer. Durch die Rehbachverlegung wird die schlechte Gewässerstruktur deutlich verbessert: künftig wird es sich um ein  naturnahes und sogar durchgängiges Gewässer handeln.

Der Bescheid umfasst auch zahlreiche Nebenbestimmungen und Hinweise, insbesondere hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz. So ist der Eingriff in Natur und Landschaft auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Entlang des neuen Bachlaufs ist an geeigneter Stelle eine entsprechend große Nass-Feuchtwiese herzustellen. Auch die Lebensraumansprüche verschiedener Schmetterlinge und Libellen (Dunkler Ameisenbläuling, Großer Feuerfalter und Grüner Keiljungfer) müssen begünstigt werden.

Zur Sicherstellung der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange ist eine im Artenschutz versierte „ökologische Baubegleitung“ zu bestellen. Auch ein anschließendes Monitoring über die Dauer von fünf Jahren ist vorgesehen, um etwa die Annahme von Ersatzquartieren oder die Populationsentwicklung von Wiedehopf und Baumpieper zu kontrollieren.

Kurz zur Historie

Die Unterlagen zu diesem Verfahren waren vom 20.10.2014 bis 19.11.2014 öffentlich ausgelegt. Dabei wurden 37 Einwendungen erhoben – von natürlichen Personen,  juristischen Personen bzw. von deren anwaltlichen Vertretungen.

Die erhobenen Einwendungen umfassten die Summe der bereits in den Jahren zuvor vorgetragenen Argumente. Im Bescheid wurde auf die jeweiligen Argumente nochmals ausführlich eingegangen. Die Gemeinde Haßloch hat der Maßnahme im Dezember 2014  zugestimmt, so dass mit der Grundstückseigentümerin Einvernehmen besteht.

Der Erörterungstermin hat am 19. und 20. Februar 2015 stattgefunden.

Nach Würdigung aller in das Verfahren eingebrachten Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ sowie der privaten Einwendungen erfolgte nun der Planfeststellungsbeschluss vom 17. November 2015.