Mannheim – Auf der B 38a, Fahrtrichtung Feudenheim, Höhe Einmündung Will-Sohl-Straße, gilt ab kommendem Montag, 30. November 2015, wieder Tempo 70. Aus Sicherheitsgründen war die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich Anfang Oktober auf 50 km/h reduziert worden, da sich auf dem Straßenbelag Wülste und Verwerfungen gebildet hatten.
Nach ersten Instandsetzungsmaßnamen hat eine Vorort-Besichtigung durch Vertreter der Straßenbaubehörden der Stadt Mannheim und des Regierungspräsidiums sowie des Polizeipräsidiums und des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung nun ergeben, dass diese Maßnahmen ausreichend sind, um den Kreuzungsbereich an der Ampelanlage B 38a/Will-Sohl-Straße wieder mit der zuvor angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h freizugeben.
Bei den Instandsetzungsmaßnahmen wurden die ausgefahrenen Spurrillen durch ein Abtragen der Längswülste auf den beiden rechten Fahrspuren in Richtung Feudenheim so weit beseitigt, dass durch die Fahrbahnbeschaffenheit derzeit keine Verkehrsgefährdung besteht. Eine erneute Verschlechterung der Situation ist während der kälteren Jahreszeit nicht zu erwarten.
Die Beteiligten kamen allerdings überein, die Fahrbahnbeschaffenheit zu Beginn der wärmeren Jahreszeit im nächsten Jahr intensiv zu kontrollieren. Denn die extremen Längsrillen werden insbesondere in Hitzeperioden durch schwere LKWs verursacht, die den heißen und dann weichen Fahrbahnbelag zur Seite drücken.
Sobald die tieferliegende, tragende Asphaltschicht betroffen ist, müssen weitergehende, tiefer gründende Sanierungsarbeiten eingeplant werden. Ein bloßes Abschleifen der Wülste reicht dann nicht mehr aus.
Sollten sich die Probleme in besagtem Kreuzungsbereich wieder einstellen, könnten die entsprechenden Straßenbauarbeiten gemeinsam mit den ohnehin anstehenden Arbeiten auf der Gegenfahrbahn (B 38a, Richtung Neckarau) erfolgen. Diese Instandsetzung ist für den Sommer nächsten Jahres, voraussichtlich ab August, vorgesehen.
Die stationäre Überwachungsanlage an der B 38a, die vorübergehend außer Betrieb war, wird zeitgleich mit dem Hochsetzen der Geschwindigkeit auf die früheren 70 km/h wieder „scharf“ geschaltet. Der Auslösepunkt der Anlage war nicht auf die vorübergehend verringerte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h heruntergesetzt worden.