Frankfurt am Main – Bürgermeister Olaf Cunitz hat am 27. November 2015 eine Magistratsvorlage unterzeichnet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben, die den Weg frei macht für den Bau der sogenannten Goethehöfe und des Romantikmuseums in der Frankfurter Innenstadt. Mit der Vorlage wird sowohl der Verkauf städtischer Grundstücke am Großen Hirschgraben 17 als auch die Vergabe eines Erbbaurechts für die Flächen am Großen Hirschgraben 19-23 in die Wege geleitet.
„Durch die Bebauung des Kauf- und des Erbbaugrundstücks kann in diesem wichtigen innerstädtischen Quartier ein bauliches Ensemble entstehen, dass sich um einen Innenhof gruppiert, an den nördlich das Goethehaus angrenzt“, beschreibt Cunitz das Konzept. „Es ist eine besondere Form der Konversion, mit der bisherige Büroflächen in einen außergewöhnlichen Ort umgewandelt werden, der durch seine Mischung aus Kultur, Wohnen und Gastronomie sowohl für Frankfurter als auch für Gäste hochattraktiv sein wird.“
Beide Areale gehen – entsprechende Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt – an die ABG Frankfurt Holding, die auch die Bebauung errichtet. Am Großen Hirschgraben 17 wird eine neue Wohnbebauung realisiert. Der bestehende Cantate-Saal, ein Veranstaltungsraum für Theateraufführungen, wird dabei in diese Bebauung integriert. Das bereits zugunsten der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) bestehende Erbbaurecht wird von der ABG übernommen und der Bestand des Cantatesaals durch eine Dienstbarkeit für die Stadt Frankfurt abgesichert. Am Großen Hirschgraben 19-23 wird das Romantikmuseum errichtet. Die Grundstücke hierfür bleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt, die nun ein Erbbaurecht für die ABG bestellt, das nach Fertigstellung des Museums von der ABG an den Träger des Museums, das Freie Deutsche Hochstift, übertragen werden wird.
Der Kaufvertrag umfasst eine Fläche von knapp 1.500 Quadratmetern mit einem Kaufpreis von rund 3,3 Millionen Euro. Damit verbunden ist eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Gastronomienutzung im Erdgeschoss binnen vier Jahren nach Vertragsabschluss. Der Erbbauvertrag umfasst eine Fläche von rund 660 Quadratmetern, die für eine Laufzeit von 99 Jahren für einen symbolischen Erbbauzins von einem Euro im Jahr zum Zweck des Baus des Romantikmuseums vergeben wird. Auf die Erhebung eines marktüblichen Erbbauzinses wird so lange verzichtet, wie die Flächen ausschließlich im Sinne der gemeinnützigen Aufgaben des Freien Deutschen Hochstifts genutzt werden. Es gilt eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Museumsgebäudes binnen vier Jahren nach Vertragsabschluss. Der gemeinsame Zugang zu den beiden Liegenschaften wird durch gegenseitige Grunddienstbarkeiten beziehungsweise Baulasten gesichert.