Kreis Karlsruhe: Sanierungsprogramm für die Schulgebäude im Kreistag

Karlsruhe – Um seine acht beruflichen Schulen und sechs sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in einem guten und zeitgemäßen Zustand zu halten, investiert der Landkreis erhebliche Summen. Um planmäßig vorzugehen hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags die Verwaltung beauftragt, die mittel- bis langfristigen Investitions- und Sanierungskosten zu ermitteln und ein Sanierungsprogramm zu erarbeiten. Dieses stellte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 18. Mai 2017 vor.

23,2 Mio EUR wurden bereits in den vergangenen zehn Jahren in Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen investiert, insbesondere in die Gebäudesubstanz, verbunden mit Verbesserungen des Energiebedarfs und der Haustechnik sowie zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes. Weitere 32,3 Mio EUR wurden in diesem Zeitraum für Neubauten und Erweiterungen bei den Beruflichen Schulen in Bretten, der Erich-Spranger-Schule Oberderdingen, den Außenstellen der Ludwig-Guttmann-Schule in Kronau und Gaggenau sowie der Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal aufgewendet. Für die Jahre 2017 bis 2012 werden für den jährlichen Bauunterhalt 900.000 EUR vorgesehen und für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen insgesamt 21,2 Mio EUR benötigt, was einem jährlichen Bedarf von 4,8 Mio EUR entspricht und der vom Kreistag mit 21,6 Mio EUR genehmigte Neubau als erster Bauabschnitt einer umfassenden Sanierung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen soll im Juli begonnen werden. Die langfristige Planung von 2022 bis 2027 sieht weitere umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 46,5 Mio EUR vor, was einem jährlichen Bedarf von 7,75 Mio EUR entspricht. „Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen und einem Investitionsvolumen von 67,7 Mio EUR bis 2027 ist nur eine schrittweise Umsetzung möglich“, führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus. Der Kreistag beschloss, zur Sanierung der kreiseigenen Schulen im Zeitraum von 2018 bis 2021 – vorbehaltlich der Beschlussfassung in der jeweiligen Haushaltssatzung – jährlich Mittel in Höhe von 4,8 Mio EUR zur Verfügung zu stellen.