Gastelternschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer

Infoveranstaltung

Ingelheim – Mit den Asylbewerbern, die derzeit nach Deutschland kommen, steigt auch die Zahl der sogenannten unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), also unter-18-Jährige, die alleine auf der Flucht sind und keine Eltern oder Verwandte in Deutschland haben.

Bisher wurden diese Jugendlichen, meist Jungen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, nach der Clearingphase je nach Bedarf in einer Jugendhilfeeinrichtung oder im Betreuten Wohnen untergebracht. Künftig soll es aber auch die Möglichkeit für Interessierte geben, sich als Pflege- beziehungsweise Gastfamilie zur Verfügung zu stellen. 

Dazu findet am 1. Dezember 2015 in der Kreisverwaltung in Ingelheim, Raum 454 um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung statt. Der Kreisbeigeordnete Burkhard Müller wird gemeinsam mit dem Jugendamt über die Möglichkeiten zur Gastelternschaft informieren. Eingeladen ist jeder, der Interesse an der Betreuung eines Gastkindes hat. 

Bei der Veranstaltung wird erläutert, was bei einer Gastelternschaft auf die Familien zukommt. Wer geeignet ist, wird anhand eines Prüfungsverfahrens festgestellt, das sich an dem Verfahren des Pflegekinderdienstes orientiert. Dazu gehört, dass wirtschaftliche und persönliche Bedingungen passen. Zudem müssen Lebenslauf, Gesundheitsauskunft und polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Die Gasteltern werden dann von Ausländerbehörde und Sozialamt geschult. Außerdem soll ein „Probewohnen“ stattfinden. Das Jugendamt übernimmt während der Dauer des Gastaufenthaltes die fachliche Begleitung der Eltern.