Wiesbaden – Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine Erhöhung der Pauschalen, die die Kommunen vom Land für die Unterbringung von Flüchtlingen erhalten, geeinigt.
Die Pauschalen steigen um rund 45 Prozent. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs heute im Finanzministerium zwischen Sozialminister Stefan Grüttner, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Vertretern des Hessischen Landkreistages, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
„Ich bin froh, dieses für alle Seiten annehmbare Ergebnis präsentieren zu können. Das Gespräch war vom gegenseitigen Respekt, aber natürlich auch von den unterschiedlichen Sichtweisen geprägt. Vor allem aber ging es darum, gemeinsam voranzugehen und die Kommunen für ihre Aufgaben ausreichend auszustatten. Das ist uns gelungen. Das Ergebnis wird von allen Seiten anerkannt. Es ist das richtige Zeichen, denn nur gemeinsam können wir diese Herausforderung meistern“, erläuterte Sozialminister Stefan Grüttner.
Pauschalen werden zum 1.1.2016 erhöht
Das Land Hessen erstattet den Kommunen, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind, Pauschalen pro Flüchtling und Monat. Die Landkreise und kreisfeien Städte erhalten eine monatliche Pauschale für jede aufgenommene Person, mit der die Kosten der Unterbringung und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgegolten werden. Die Pausc e differenziert in drei Stufen zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. Alle drei Stufen werden nun um rund 45 Prozent erhöht:
Einstufung der Kommunen: Pauschalen 2015 / Pauschalen ab dem 1.1.2016
- I: Darmstadt, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden: 725,40 € / 1.050 €
- II: Kassel; Regierungsbezirk Darmstadt: 652,20 € / 940 €
- III: Regierungsbezirke Gießen und Kassel: 601,46 € / 865 €
Neu eingeführt werden in Absprache mit den Kommunalen Spitzverbänden abgestufte Pauschalen für Flüchtlinge, die SGB II beziehen. Da die Kommunen für diese Flüchtlinge Zahlungen des Bundes beziehen, reduziert sich zukünftig die Pauschale des Landes entsprechend:
Pauschalen ab dem 1.1.2016
I: 416 €, II: 343 €, III. 292 €
Land zahlt Kommunen rückwirkend 100 Mio. Euro
Zusätzlich zur Erhöhung der Pauschalen ab dem kommenden Jahr zahlt das Land den Kommunen für die Jahre 2011 – 2015 rückwirkend zusammen 100 Millionen Euro. Damit sollen Mehrausgaben der vergangenen Jahre abgegolten werden.
Kosten für den Landeshaushalt
Die erhöhten Pauschalen kosten das Land im kommenden Jahr rund 110 Millionen Euro. Damit geht das Land über die bereits im „Hessischen Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ veranschlagten Mittel hinaus. „
Alle wissen, dass die Flüchtlingshilfe ein Kraftakt für alle Beteiligten ist. Auch den Landeshaushalt fordert das in bislang unbekanntem Ausmaß. Wir können das aber schaffen, ohne anderswo Abstriche machen zu müssen und ohne den Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse verlassen zu müssen“,
so Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Einigung mit Kommunalen Spitzenverbänden
Für den Hessischen Städtetag bewertete als Präsident Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen die Einigung:
„Wir haben alle zusammen Handlungsfähigkeit bewiesen. Das ist ein wichtiges Signal, denn nur gemeinsam können wir es schaffen. Natürlich wünscht sich jeder immer noch ein bisschen mehr für seine eigenen Belange. Diese Einigung kann ich aber voll mittragen. Sie bringt uns alle ein gutes Stück weiter.“
Für den Hessischen Landkreistag erklärte Fuldas Landrat Bernd Woide:
„Heute haben wir alle zusammen einen gut vertretbaren Kompromiss erreicht. In dieser Zeit ist der Schulterschluss mit dem Land wichtig. Ein Kompromiss ist immer ein aufeinander zugehen. Wir haben dabei eine signifikante Erhöhung der Pauschalen erreicht. Damit können die Landkreise in Hessen gut leben.“
Für den Hessischen Städte- und Gemeindebund sagte der Geschäftsführende Direktor Karl-Christian Schelzke:
„Für die kreisangehörigen Kommunen ist diese Einigung wichtig, lässt sie doch hoffen, dass die Kreisumlagen hessenweit nicht erhöht und die Städte und Gemeinden daher nicht zur weiteren Finanzierung der Kreise herangezogen werden. Die Erhöhung seitens des Landes dürfte für 2016 ausreichen. Notwendig wird jedoch sein, dass diejenigen Landkreise, die entsprechende Aufgaben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergegeben haben, die Erhöhung an diese auch weiterreichen. Das Geld muss bei den Betroffenen ankommen. Integration findet vor allem auch in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt. Daher wird man künftig auch über die Folgekosten, beispielsweise Kinderbetreuung und Wohnungsbau, reden müssen.“
„Wir bedanken uns bei der Kommunalen Familie für faire und zielführende Verhandlungen. Wir haben vereinbart, weiter miteinander im Gespräch zu bleiben. Als Partner gehen wir unsere Aufgaben gemeinsam an“,
so Sozialminister Grüttner und Finanzminister Schäfer abschließend.