Frankenthal: Die Polizei-News

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Weitere Sachbeschädigung mit Täterermittlung

Frankenthal (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 01:35 Uhr wurde die Polizei zunächst zu einer Ruhestörung an der Andreas-Albert-Schule in Frankenthal gerufen. Auf der Anfahrt konnten die Verursacher der Ruhestörung grölend in der Johann-Klein-Straße festgestellt und kontrolliert werden. Es handelte sich um fünf Heranwachsende aus Frankenthal und Heßheim. Durch eine weitere Polizeistreife konnte in der Nähe ein beschädigtes Fahrrad aufgefunden werden. Die Heranwachsenden gaben zwar zu das Fahrrad über die Straße geschoben und dort hingeworfen zu haben, jedoch hätten sie es nicht beschädigt. Gegen die Heranwachsenden wird nun wegen Sachbeschädigung ermittelt. Der Eigentümer des beschädigten Fahrrades konnte nicht ermittelt werden. Das Fahrrad wurde zunächst sichergestellt.

Sachbeschädigung – Täter festgestellt

Frankenthal (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag um 01:10 Uhr meldet ein aufmerksamer Zeuge, dass er soeben beobachtete, wie drei Jugendliche ein Fahrrad in der Bahnhhofstraße in Frankenthal kaputt treten würden. Der Zeuge beobachtete die Jugendlichen weiter, so dass die Polizei die Personen feststellen und kontrollieren konnte. Es handelte sich um drei Heranwachsende aus Frankenthal im Alter von 18, 20 und 22 Jahren. Gegen diese wird nun wegen Sachbeschädigung ermittelt. Der Eigentümer des beschädigten Fahrrades konnte bislang nicht ermittelt werden.

Trunkenheit im Verkehr

Frankenthal (ots) – Am Sonntagmorgen gegen 02:00 Uhr konnte in der Albertstraße ein Fahrradfahrer kontrolliert werden, der erheblich unter Alkoholeinfluss sein Fahrzeug führte. Der 40-jährige Fahrradfahrer aus Frankenthal fuhr zuvor in Schlangenlinien, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Fahrradfahrer hatte eine Atemalkoholkonzentration von 2,4 Promille.

Gegen den 40-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerschein-pflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Zeuge beobachtet Verkehrsunfallflucht

Frankenthal (ots) – Am Samstagnachmittag beobachtete eine aufmerksame Zeugin, dass ein Pkw auf dem Parkplatz der Straße am Kanal in Frankenthal einen Verkehrsunfall verursachte und sich anschließend unerlaubt entfernte. Der 69-jährige Frankenthaler fuhr rückwörts gegen Metallbügel und riss diese aus der Verankerung. Der Verursacher begutachtete den Schaden zwar, fuhr jedoch weiter ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Zeugin machte von dem Verursacher und seinem Fahrzeug Lichtbilder, womit der Flüchtige dann ermittelt werden konnte. Gegen ihn wird nun wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Im Frankenthaler Stadtgebiet ereigneten sich im Jahr 2016 mehr als 500 Verkehrsunfallfluchten – jede einzelne stellt eine Straftat dar. Der § 142 des Strafgesetzbuches sieht für Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der im Jahr 2016 durch Unfallfluchten entstandene Sachschaden beläuft sich derzeit auf mehr als eine halbe Million Euro. Ein Großteil der Unfallfluchten wird auf Parkplätzen oder an am Straßenrand geparkten Fahrzeugen begangen. Daher rät die Polizei: – Meiden Sie sehr enge Parkboxen. – Merken oder fotografieren Sie sich das Kennzeichen der neben Ihnen stehenden Fahrzeuge. – Gehen Sie lieber ein paar Schritte mehr. – Klappen Sie den Außenspiegel ein.

Verkehrsunfall mit Flucht

Frankenthal (ots) – Am Freitagmittag zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr wurde der Pkw eines 24-jährigen Ludwigshafeners durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Der 24-Jährige hatte seinen weißen VW Scirocco auf dem Parkplatz einer Tierarztklinik in der Goethestraße in Frankenthal abgestellt, als ein bislang unbekannter Verursacher diesen vermutlich beim Ein- oder Ausparken beschädigte. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den Sachschaden in Höhe von ca.EUR1000,- zu kümmern. Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.