Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Fahrt unter Alkoholeinfluss

Edenkoben (ots) – Edenkoben. Am 12.05.2017, gegen 20:45Uhr wurde am Edenkobener Bahnhof ein Land Rover einer Verkehrskontrolle unterzogen. Aus dem Wageninnern konnte starker Alkoholgeruch festgestellt werden. Bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest durch den 60jährigen Fahrer aus Lindenberg wurde ein Wert von 1,15 Promille gemessen. Er wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht und eine Blutprobe durch eine Ärztin entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt. Er muss sich nun strafrechtlich wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafrechtlich verantworten.

Fahrt und Betäubungsmitteleinfluss

Edenkoben (ots) – Edenkoben. Am 12.05.2017, gegen 17:10Uhr wurde ein 18jähriger Landauer mit seinem Roller in der Staatsstraße in Edenkoben einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zuvor fiel er auf, da er insgesamt vier Pkw im verkehrsbedingt wartenden Verkehr rechts überholte und dabei auch auf den Gehweg fuhr. Da bei dem Fahrer Betäubungsmittel-typische Auffallerscheinungen festgestellt werden konnten, wurde ihm ein freiwilliger Urin-Test angeboten, welcher positiv auf Amphetamin reagierte. Er wurde daraufhin zu hiesiger Dienststelle verbracht, wo ihm durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Nun muss er sich neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen verbotswidrigen rechtsüberholen auch wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB strafrechtlich verantworten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Edenkoben (ots) – Edenkoben. Am 12.05.2017, gegen 15:55Uhr, befuhr ein Streifenwagen in Edenkoben die Luitpoldstraße von der Staatsstraße aus kommend. Vor der Streife fuhr ein Roller. Die Nachfahrgeschwindigkeit betrug ca. 40 km/h. Der 62jährige Fahrer aus St. Martin wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei er angab, dass es sich bei dem Zweirad um ein Mofa handelt. Eine gültige Fahrerlaubnis hat er nicht. Der 62jährige schob seinen Roller zur nahegelegenen Polizeiinspektion, wo er auf dem polizeieigenen Rollenprüfstand geprüft wurde. Die auf dem Rollenprüfstand erreichte Höchstgeschwindigkeit betrug 38,6 km/h, nach Toleranzabzug 34 km/h. Somit dürfte er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht haben. Nach einem Gerichtsurteil dürfen Zweiräder, ohne technische Veränderungen, maximal 20% schneller fahren, wie in der Betriebserlaubnis angegeben. Das wäre bei einem Mofa 5km/h, also eine Maximalgeschwindigkeit von 30km/h.