Stadt einigt sich mit Golfbetreiber

Stadtverordnetenbeschluss erforderlich

Frankfurt am Main – Die Stadt Frankfurt hat sich mit dem Golfbetreiber über die Räumungsmodalitäten der Anlage auf dem bisherigen Rennbahn-Areal in Niederrad geeinigt. Ein gerichtlicher Vergleichsabschluss zwischen der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG und der Frankfurter Hippodrom GmbH wird unter Beitritt der Stadt Frankfurt umgesetzt.

Das bedeutet, dass das Landgericht Frankfurt den Vergleich unter Aufhebung des für Donnerstag, 10. Dezember 2015, anberaumten Termins offiziell feststellen kann. Er gilt damit zugleich als Rechtstitel, so dass keine weitere juristische Auseinandersetzung über die Räumung notwendig wird. Die Räumungsklage der Stadt gegen den Golfanlagenbetreiber wird durch den gerichtlichen Vergleich beendet; der Rechtsstreit gegen den Renn-Klub wird dagegen aufrechterhalten.

Der Golfplatz kann trotz Vertragsbeendigung zum 31. Dezember 2015 über den 1. Januar 2016 hinaus auf dem Areal verbleiben, bis der Deutsche Fußball-Bund (DFB) das Gelände benötigt, um seine Fußball-Akademie zu errichten. Im kommenden Jahr sind lediglich vorbereitende Arbeiten wie erforderliche Probebohrungen, Baugrunduntersuchungen oder ein Grundwassermonitoring vorgesehen, die durchgeführt werden können. Auch der Abriss der Tribüne auf der an den Golfplatz angrenzenden Teilfläche durch die Stadt kann im kommenden Frühjahr beginnen. Als Ausgleich für die Auflösung des Mietvertrages und die Räumung des Geländes zum 31. Dezember 2016 erhält der Golfanlagenbetreiber maximal 2,45 Millionen Euro.

Zunächst werden lediglich 1,95 Millionen Euro fällig. Denn die Summe von 2,45 Millionen Euro reduziert sich, wenn die Stadt der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG eine mindestens zehn Hektar große, für den Golfsport geeignete Fläche im Stadtgebiet Frankfurt zu üblichen Miet-/Pachtbedingungen anbietet und diese das Angebot annimmt. Sollte eine längere Nutzung des Areals ohne Beeinträchtigung für das Bauvorhaben des DFB möglich sein, vermindert sich die Maximalsumme von 2,45 Millionen Euro um 250.000 Euro pro Jahr.

Für die weitere Nutzung bezahlt der Golfbetreiber ausschließlich verbrauchsabhängige Kosten, also weder Miete oder Pacht noch eine Nutzungsentschädigung. Die Vertragsparteien vereinbaren außerdem, dass der Betrieb eines Golfplatzes auf dem Gelände für die Dauer von zehn Jahren ab Räumung ausgeschlossen ist. Zur Rechtswirksamkeit dieser Einigung muss die Stadt Frankfurt bis Ende Februar 2016 einen Stadtverordnetenbeschluss herbeiführen.