Baden-Württemberg: Land fördert barrierefreie Straßenbahnhaltestellen in Karlsruhe

Karlsruhe / Stuttgart – Das Ministerium für Verkehr fördert in der Karlsruher Oststadt den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Hauptfriedhof und den Neubau der Haltestelle Tullaplatz. „Ein attraktiver ÖPNV muss barrierefrei sein, damit mobilitätseingeschränkte Menschen den Bahnen und auch Busse leichter nutzen können. Dann gibt es im wahrsten Sinne des Wortes keine Zugangshemmnisse mehr, weder für körperlich beeinträchtigte Menschen, noch für Fahrgäste mit Kinderwagen oder Gepäck. Von einem bequemeren Ein- und Ausstieg profitieren alle. Dies ist in Zeiten des demografischen Wandels mit immer mehr älteren Fahrgästen ein ganz wesentlicher Aspekt für einen attraktiven Nahverkehr“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am Mittwoch (10. Mai 2017) anlässlich des Versands der Förderbescheide.

Für das Gesamtprojekt mit einem Kostenvolumen von 5,6 Millionen Euro werden 2,5 Millionen Euro Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung gestellt. Die Bauarbeiten sollen im Sommer dieses Jahres ausgeführt werden.

An der Haltestelle Hauptfriedhof halten heute die Tramlinien 4, 5 und 6 sowie die Stadtbahnlinie S2. Sie wird von fünf Linien bedient, wenn der Stadtbahntunnel in der Kriegsstraße und die Straßenbahn in der Kaiserstraße (Kombilösung) fertig gestellt sind.

Die neue Haltestelle Tullaplatz ersetzt die bisherige Haltestelle Rintheimer Straße (Tramlinie 6). Sie liegt verkehrsgünstiger und wird nach Inbetriebnahme der Kombilösung von drei Linien angefahren.

Ziel des Landes ist es, einen Beitrag dafür zu leisten, damit möglichst schnell vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden kann. Nur so kann es eine gleichberechtigte Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen geben.

Dies gilt in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur genauso wie für die Fahrzeuge des ÖPNV. Das Land stellt über Fördermodalitäten sicher, dass neue oder umgebaute Anlagen und Fahrzeuge des ÖPNV barrierefrei zugänglich sind. Das Land gewährt den Kommunen und den Verkehrsträgern Zuschüsse für den Bau und Ausbau von ÖPNV-Anlagen nur noch unter der Voraussetzung, dass den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprochen wird.