Kreis Karlsruhe – Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Sofern die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind, gilt dieser Anspruch auch darunter.
Das Jugendamt trägt die Verantwortung, dass die Kommunen und freien Träger diese Leistungen tatsächlich auch erbringen. Amtsleiterin Margit Freund berichtete im Jugendhilfe- und Sozialausschuss, dass es dank des guten Ausbaustandes sowie einer umsichtigen Beratung im Landkreis bisher kein Klageverfahren gab. 11.222 Kinder bis drei Jahre, und damit 460 mehr als im Vorjahr, leben im Landkreis Karlsruhe. Für sie stehen 3.981 Plätze und damit 55 Plätze mehr als im Vorjahr zur Verfügung. 2016 sind weitere 291 Plätze vorgesehen. Die Zahl der Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt beläuft sich auf 12.914 und damit 93 weniger als im Vorjahr. Für sie stehen 12.001 Plätze zur Verfügung. Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder bis 14 Jahren, deren Zahl um 286 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist, stehen 8.348 Plätze und damit 506 mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Zurückzuführen ist die wachsende Zahl von Betreuungsplätzen vor allem auf den weiteren Ausbau der Angebote in Ganztages- bzw. Gemeinschaftsschulen. Weiterhin gewährt das Jugendamt 157 pädagogische und/oder begleitende Hilfen für behinderte Kinder in allgemeinen Kindertageseinrichtungen, 35 Hilfen für seelisch behinderte Kinder und 42 Hilfen für Kinder in privaten Sonderschulkindergärten. 84 Kinder aus Flüchtlingsfamilien wurden im vergangenen Jahr in Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Um bessere Voraussetzungen für die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht zu schaffen empfiehlt das Landratsamt die Aufnahme spätestens ab dem fünften Lebensjahr anzustreben. Zur Beurteilung der Aufnahmevorraussetzungen hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Sozialbetreuungen in den Gemeinschaftsunterkünften eine Checkliste erarbeitet. Durch Hilfestellungen, z. B. durch Ehrenamtliche oder in den Familienzentren, können im Vorfeld schrittweise pädagogische und sprachliche Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass ca. 8 % der Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften Kinder im Kindergartenalter sind. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Kleinkinder, des Flüchtlingszustroms und im Hinblick auf die bereits heute schon angespannte Personalsituation machte die Amtsleiterin die Notwendigkeit deutlich, die kommunalen Bedarfsplanungen im bisherigen jährlichen Rhythmus fortzuführen.
Parallel zu den Flüchtlingszahlen steigt auch die Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA). Das seit 01.11.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher hat auch für den Landkreis Karlsruhe erhebliche Konsequenzen. Aktuell ist er für rund 133 UMA zuständig, 60 weitere sind dem Kreis bereits zugewiesen. Bis Ende 2016 ist mit einer Zahl von mindestens 500 UMA zu rechnen. Um weitere Unterbringungsplätze innerhalb von Einrichtungen, in Wohngruppen, Wohnheimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen zu schaffen, steht das Jugendamt mit allen Trägern der stationären Jugendhilfe in engem Austausch. So hält z. B. die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee zehn Plätze in der Inobhutnahme und neun Plätze in der Heimerziehung vor. In konkreter Planung sind weitere 30 Unterbringungsplätze, die voraussichtlich im Januar 2016 belegt werden können. Ergänzend werden vom Jugendamt Anstrengungen unternommen, Gastfamilien zu gewinnen und entsprechend vorzubereiten. Bei einer ersten Informationsveranstaltung am 08.12.2015 in Stutensee haben 65 Familien Interesse an dieser Aufgabe gezeigt. Insgesamt neun UMA befinden sich im Landkreis bereits in Pflegefamilien.
Um junge Flüchtlinge, die in 15 VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse) an den beruflichen Schulen des Landkreises Karlsruhe lernen, noch besser zu betreuen stimmte der Jugendhilfe- und Sozialausschuss weiterhin zu, im Rahmen des Landesprogramms „Integration durch Ausbildung“ einen Antrag auf acht „Kümmerer“ zu stellen. Gefördert werden 80 % der Personalkosten sowie Sachkosten. Wichtig war dem Gremium aber, dass das Thema "Übergang von der Schule in den Beruf" nicht hintangestellt wird. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, in einer nächsten Sitzung darzulegen, wie dies – auch unter Einbeziehung vorhandener Initiativen und Aktivitäten anderer Träger – bewerkstelligt werden kann.