„Bordellbesteuerung“ vertagt

Vorlage zurückgezogen

Mannheim – Bei den Etatberatungen am heutigen Montag, 14. Dezember 2015, wird nicht über die sogenannte „Besteuerung von Vergnügungen sexueller Art“ entschieden. Der Oberbürgermeister hat die entsprechende Vorlage zurückgezogen. Nach Rücksprache mit den Fraktionen im Ältestenrat soll die Besteuerung nochmals ausführlich fachlich diskutiert werden.

„Die Skepsis gegenüber dieser Steuer ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht. „Wir haben uns beim Erstellen der Vorlage auch an anderen Städten orientiert und wissen, dass beispielsweise in Stuttgart eine entsprechende Steuer seit Jahren ohne Probleme erhoben wird. Ganz im Gegenteil: Wir haben sogar Erkenntnisse darüber, dass diejenigen, die ihre Einrichtungen ordentlich betreiben, einer solchen Besteuerung sehr offen gegenüberstehen und bereit sind, diese zu zahlen.“

Weitere Städte, in denen eine vergleichbare Steuer erhoben wird, sind unter anderem Köln und Mainz.

Konkret ging es bei der Vorlage um eine Besteuerung von Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK-, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen. Die Abführungen sollten sich an der Größe der angebotenen Räumlichkeiten orientieren und vom Betreiber der jeweiligen Einrichtung eingefordert werden.

Die Einnahmen sollten der Verbesserung der Haushaltssituation der Stadt Mannheim dienen: das Steueramt rechnete mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von 270.000 Euro. Damit sollten unter anderem die finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen sichergestellt werden, in denen sich Prostituierte beispielsweise zu Gesundheits- oder Ausstiegsfragen informieren, aber auch zu weiteren Fragen darüber hinaus, je nach individuellem Bedarf.

Die Vorlage zur „Besteuerung von Vergnügungen sexueller Art“ soll nächstes Jahr erneut zur Beratung vorgelegt werden.