Abwassergebühren werden ab 2016 erhöht

Steigende Gebühren

Heidelberg – Der Heidelberger Gemeinderat hat am Donnerstag, 10. Dezember 2015, einstimmig beschlossen, die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2016 zu erhöhen. Gründe hierfür sind unter anderem die höheren Investitionen im Abwasserbereich sowie der rückläufige Wasserverbrauch nach dem Wegzug der US-Streitkräfte.

Die Abwassergebühr liegt aktuell einheitlich bei 90 Cent pro Kubikmeter, sowohl für die zentrale Abwasserbeseitigung als auch für den „Rollenden Kanal“. Letzteres ist ein Abfuhrfahrzeug, mit dessen Hilfe das Abwasser von derzeit rund 70 Anwesen, die noch nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind, der Kläranlage zugeführt wird. 

Unterschiedliche Sätze für zentrale Entsorgung und den „rollenden Kanal“

Ab 2016 wird für die zentrale Abwasserbeseitigung die Gebühr nun auf 1,10 Euro pro Kubikmeter festgesetzt. Für die dezentrale Abwasserbeseitigung via „Rollendem Kanal“ gelten künftig separate Gebührensätze. Der Gemeinderat hat dafür nun einstimmig eine Entsorgungssatzung beschlossen. Demnach werden die Gebühren künftig nach Grubenart sowie Häufigkeit der Leerung gestaffelt und sie orientieren sich künftig an den tatsächlichen Entsorgungskosten: Daher liegen die Sätze für den „Rollenden Kanal“ deutlich über denen der zentralen Abwasserbeseitigung. Die kostendeckenden Gebühren liegen bei den geschlossenen Gruben zwischen 14,22 €/m³ und 14,73 €/m³, bei Ausfaulgruben bei 26,25 €/m³ und bei Absetzgruben bei 32,65 €/m³. Allerdings fällt beim „Rollenden Kanal“ dann künftig der Abwasserbeitrag – also eine einmalig zu entrichtende Summe für die grundsätzliche Bereitstellung des Dienstes – weg. 

Um die Belastungen für die betroffenen Haushalte aber möglichst verträglich zu gestalten, wird in 2016 von einer komplett kostendeckenden Abfuhrgebühr abgesehen: Stattdessen soll nur die Hälfte der Gebühr für den „Rollenden Kanal“ erhoben werden. Der Gebührensatz liegt dann bei einer standardmäßigen Leerung einer geschlossenen Grube (alle 4 Wochen) bei 7,11 €/m³. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer angenommenen Abwassermenge von vierzig Kubikmeter pro Jahr und Person reduzieren sich dadurch die Kosten von rund 2.300 Euro auf rund 1.100 Euro. Der Differenzbetrag wird aus dem städtischen Haushalt ersetzt.

Niederschlagswassergebühr

Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr zu überarbeiten. Künftig sollen alle voll- und teilversiegelten Grundstücksflächen, die Regenwasser in die öffentlichen Kanäle einleiten, gebührenpflichtig sein. Bisher werden nur diejenigen Flächen veranlagt, die mehr als 60 Prozent des Regenwassers in den Kanal einleiten. Mit der Anpassung soll den aktuellen Entwicklungen im Gebührenrecht Rechnung getragen werden; diese sehen im Sinne der Gleichbehandlung die Veranlagung aller Flächen vor, die das öffentliche Kanalnetz in Anspruch nehmen. Eine Differenzierung nach dem Anteil des eingeleiteten Regenwassers, ist vorgesehen. Der Gebührenmaßstab soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 angepasst werden: Eine entsprechende Neufassung der Abwassersatzung wird vorbereitet Die künftigen Kosten sollen für einen Großteil der Grundstückseigner laut Schätzungen geringer sein als die nach bisheriger Regelung; in seltenen Fällen werden Grundstücke mit geringversiegelten Flächen erstmalig zur Niederschlagswassergebühr herangezogen.