Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Bußgeld soll erhöht werden

In Berlin steht die Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf der Tagesordnung

Berlin – Heute, 17.12.15, wird in erster Lesung der Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht.

„Vorgesehen ist dort, die Höchstgrenze für Bußgeld bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot von 10.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen. Das ist ein gutes Zeichen für den Lärmschutz!“ begrüßt Ulli Nissen die vorgesehenen Änderungen. „Dann ‚rechnet‘ sich der Verstoß gegen das Nachtflugverbot das einen oder andere Mal hoffentlich nicht mehr und die Anwohner haben ein wenig mehr Ruhe!“

„Wir werden den Entwurf nun in den Ausschüssen des Bundestages beraten, Ende Januar wird eine öffentliche Anhörung des federführenden Verkehrsausschusses dazu stattfinden. Auch weitere Regelungen zum Lärmschutz werden wir prüfen. Mir ist es wichtig, dass die Bedeutung und der Stellenwert des Lärmschutzes gestärkt werden“, führt Ulli Nissen weiter aus. „Dafür werde ich mich im parlamentarischen Verfahren einsetzen.“ Ulli Nissen ist im Umweltausschuss zuständig für das Thema Fluglärm. 

Der Gesetzentwurf wurde bereits im Bundesrat behandelt, der in seiner Stellungnahme die Prüfbitten zum Lärmschutz sowie die Erhöhung des Bußgeldes anregte. Der Gesetzentwurf behandelt darüber hinaus u.a. Anforderungen an den Flughafenbetrieb, Anpassungen an Europäische Vorgaben sowie Regelungen für Luftrettungsflüge und Bodenfunkstellen.