Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende

Organisatorisches

Heppenheim – Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche zur Werbung für ihre Geschäfte in Anspruch nehmen, dies im Zuge eines Antrags zur Sondernutzung genehmigen lassen müssen. Dies gilt z.B. für Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände, Container.

Zur Erteilung dieser Erlaubnis für das Jahr 2016 und zur Berechnung der entsprechenden Gebühr, kann das Antragsformular von der Internetseite der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/ oder direkt beim Ordnungsamt, in der Gräffstraße 7-9, bezogen werden.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass die Sondernutzungserlaubnis nur kalenderjährlich gilt und daher nach Ablauf des entsprechenden Jahres neu zu beantragen ist.

Ansprechpartner ist Herr Trares. Telefon: 06252-131215