Darmstadt: Nächster Flohmarkt auf dem Karolinenplatz am 29. April

Darmstadt – Am Samstag, 29. April 2017, gibt es auf dem Karolinenplatz auch in diesem Jahr wieder den Flohmarkt. Ab Freitag, 28. April, kann ab 14 Uhr aufgebaut werden. Der Flohmarkt endet am Samstag um 15 Uhr. Die Veranstaltung beschränkt sich ausschließlich auf das Gelände des Karolinenplatzes. Die Standgebühr beträgt 5 Euro pro laufenden Meter Nutzungsfläche und wird durch die Bediensteten des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte bar und vor Ort kassiert.

Stadtkämmerer Schellenberg freut sich auf die Veranstaltung: „Mit dem Flohmarkt auf dem Karolinenplatz bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zu stöbern, zu feilschen, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich mit spannenden Utensilien einzudecken. Wir wünschen allen Beteiligten viel Spaß.“

Um einen möglichst problemlosen Verlauf der Veranstaltung zu ermöglichen, werden insbesondere die Beschicker des Flohmarktes dringend um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Der Aufbau der Stände darf ab Freitagnachmittag, 28.04., etwa 14 Uhr, erfolgen. Gewerbetreibende, auch ambulante Händler dürfen am Flohmarkt nicht teilnehmen. Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Flohmarktgelände abgestellt werden. Sperrige Güter (Mobiliar und ähnliches) und Tiere dürfen nicht auf dem Flohmarkt gehandelt werden. Auch der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht erlaubt. Nicht verkaufte Gegenstände müssen mitgenommen werden.
Die Verkaufsfläche sollte nicht größer als 3 x 1 Meter (Tapeziertischgröße) sein. Der Aufbau kleiner Schirme (ca. 2,50 m im Durchmesser) ist gestattet. Es soll nur so viel Gepäck beziehungsweise Verkaufsgegenstände mitgebracht werden, wie der Einzelne tragen kann.

Aufgrund der in den letzten Jahren immer öfter festgestellten Verstöße gegen die verbindlich festgelegten Aufbauzeiten ab Freitagnachmittag, werden im Vorfeld der Aufbauzeiten durch Kommunalpolizei und Sicherheitspersonal Kontrollen zur Einhaltung dieser Zeiten durchgeführt. Dies erfolgt gerade im Interesse derjenigen Flohmarktbeschicker, die sich an die Aufbauzeiten halten. Den Anweisungen der Kommunalpolizei und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen werden gegebenenfalls Platzverweise beziehungsweise Bußgelder erhoben.

Auf dem Flohmarktgelände sind Toilettenwagen vorhanden.