Potsdam (ots) – An Feuerwerk wird in Deutschland zum Jahreswechsel nicht gespart. Schon bald startet der offizielle Verkauf der Pyrotechnik.
Die Bundespolizei warnt auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich vor im Ausland erworbenen, illegalen Feuerwerkskörpern. Der Umgang mit dieser Pyrotechnik ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Jedes Jahr passieren Unfälle, bei denen Menschen verletzt und Gegenstände beschädigt werden.
Regelmäßig im Dezember stellt die Bundespolizei eine erhöhte Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern, besonders aus Polen und Tschechien, fest. Alleine im Jahr 2014 wurden durch die Bundespolizei über 95.000 illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, davon rund 65 Prozent im Monat Dezember. Die Gefahr dabei: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können – selbst bei korrekter Anwendung – zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Dass man sich dabei auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abrennen unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es gilt: Jeder Umgang mit nicht zugelassener Pyrotechnik, einschließlich der Einfuhr, ist in Deutschland verboten!
Ausschließlich Feuerwerkskörper mit dem – CE- Zeichen – Zulassungszeichen (Registriernummer) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bzw. einer vergleichbar benannten Stelle – und dem Zeichen der Feuerwerkskategorie F1 und F2 sind für den privaten Gebrauch erlaubt.
Beachten Sie daher:
- Erwerben Sie Feuerwerk nur im regulären Einzelhandel oder seriös geprüften Online-Shops!
- Kaufen Sie keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland, da diese möglicherweise ungeprüft, damit in Deutschland verboten sind und unter Umständen sogar lebensgefährlich sein könnten!
- Achten Sie immer darauf, dass das amtliche Zulassungs- und das CE-Zeichen nicht gefälscht sind!
- Erwerben Sie für den privaten Gebrauch nur Feuerwerk der Kategorie F1 und F2! Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis besitzen!
- Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen!
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden!
- Stellen Sie Feuerwerkskörper nicht selber her!
Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.