Donnersbergkreis: 29 Personen eingebürgert

Kirchheimbolanden – Bei einer Feierstunde im Kreishaus überreichte Landrat Werner 29 Personen aus zehn Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunden. Zuvor hatten sich alle gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt.

Der Landrat gab den Neubürgern einige Gedanken mit auf den Weg und betonte, die Urkunde sei nur das äußere Zeichen für die neue deutsche Staatsbürgerschaft. „Teil eines Volkes wird man, wenn man sich integriert und für gemeinsame Werte wie Toleranz und Gerechtigkeit eintritt,“ wurde betont. Gerade für Kinder sei der Spracherwerb wichtig. Nur so könnten sie eine gute Bildung genießen, die für die berufliche Zukunft notwendig sei. Abschließend stellte Werner einen weiteren Aspekt von Einbürgerung heraus: „Auch wir profitieren davon, indem wir Ihre Gebräuche und Sitten aufnehmen und so unsere Gesellschaft bereichern.“ Festlich umrahmt wurde die Veranstaltung durch das Klavier- und Geigenspiel der Brüder Antonio und Christian Kapper aus Bolanden, beide Schüler der Kreismusikschule. Virtuos meisterten sie das „Salut d’Amour“ von Edward Elgar und einen Czardas von Vittorio Monti.

Von den 29 Neubürgern stammen 10 aus der Türkei, je 4 aus Italien, Polen und dem Kosovo, 2 aus Frankreich und je eine bzw. einer aus Russland, Kroatien, der Dominikanischen Republik, Thailand und den Philippinen.

Stichwort: Einbürgerung

In Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie z. B. deutschen Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer hier erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit mind. B2-Niveau – kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen. Auf jeden Fall müssen sich die Bewerber zur demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt i. d. R. selbst bestreiten und genügende Deutschkenntnisse nachweisen können. Ein Ausschlussgrund wäre die Verurteilung aufgrund einer Straftat. EU-Bürger/innen dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.

Weitere Auskunft erteilt Volker Schäfer im Kreishaus (Zimmer 06) oder unter Tel. 06352 / 710-191.