Umgang mit Feuerwerkskörpern

Vorsicht geboten

Speyer – Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nur am 29., 30. und 31.12. angeboten und gekauft werden dürfen. Sie können nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

Feuerwerkskörper dürfen Jugendlichen nicht zur Aufbewahrung übergeben werden. Das bedeutet, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten die pyrotechnischen Gegenstände verwahren sollten. Sie sind auch für die Sicherheit beim Abbrennen der Silvesterfeuerwerke für (sich und) ihre Kinder verantwortlich. Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall alleine mit Feuerwerkskörpern hantieren.

Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen unzulässig ist. Wie in den Vorjahren dürfen auch auf  dem Weihnachtsmarkt und in der Maximilianstraße im Bereich von der Einmündung Schustergasse bis einschließlich des Domvorplatzes grundsätzlich keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. In der Silvesternacht wird das Areal des Weihnachts- und Neujahrsmarkts vom östlichen Ende der Maximilianstraße bis zur Einmündung in die Schustergasse abgesperrt. Ein Sicherheitsdienst wird gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung Speyer und der Polizei Speyer dafür sorgen, dass das Abbrennverbot in diesem Bereich eingehalten wird. Rechtsgrundlage für das Abbrennverbot stellt die Satzung über die Durchführung des Weihnachtsmarktes aus dem Jahre 2007 dar, wonach Verstöße mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden können

Der Weihnachtsmarkt ist am 31. Dezember von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Ab dem 1. Januar ist er wieder von 13 bis 21 Uhr geöffnet. Am 25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.