Zuschuss für Einbruchschutz

Änderungen beim Förderprogramm

Heidelberg – Als bundesweit eine der ersten Kommunen hat Heidelberg im Juni 2015 ein Förderprogramm für den Einbau von Einbruchschutz aufgelegt. Wer in Heidelberg sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbruch sichert, den unterstützt die Stadt jetzt finanziell mit einem Zuschuss von 25 Prozent – bis zu 2.500 Euro – für den Einbau mechanischer Sicherheitstechnik. Ende 2015 hat der Bund nachgezogen und bezuschusst nun ebenfalls Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Das Bundesbauministerium hat dafür im Rahmen des Förderprogramms Nr. 455 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro bereitgestellt. Maßnahmen ab einem Kostenvolumen von 2.000 Euro können mit zehn Prozent der Aufwendungen bezuschusst werden. Abweichend vom städtischen Programm fördert der Bund zusätzlich den Einbau von elektronischen Sicherungsanlagen. Der Bundeszuschuss beträgt maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Gesamt-Förderhöhe bleibt unverändert bei maximal 25 Prozent der Kosten

Ab Januar 2016 wird die Stadt bei ihren Bewilligungsbescheiden den maximal möglichen Bundeszuschuss anrechnen. Die Stadt verweist in ihren Förderbescheiden künftig auf den Link der KfW (www.kfw.de/455). Hier können die Förderanträge online auf den Weg gebracht werden. Sollte der tatsächliche Bundeszuschuss geringer ausfallen als der von der Stadt angerechnete Betrag, können die Antragstellenden innerhalb eines Monats nach Erlass des KfW-Auszahlungsbescheids eine nachträgliche Erhöhung des städtischen Zuschusses beantragen. Der Auszahlungsbescheid der KfW ist zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Insgesamt bleibt damit die bisherige Förderhöhe für die Antragstellenden unverändert bei maximal 25 Prozent der Kosten. Berücksichtigt man noch die weitergehende Förderung des Bundes für elektronische Sicherungsmaßnahmen, kann die bisher mögliche Maximalförderung insgesamt gesehen sogar noch überschritten werden. Auch wenn das neue Verfahren mit einem etwas höheren Aufwand verbunden ist, gibt es für die Umstellung des Verfahrens eine gute Begründung. Im Ergebnis können mehr Förderanträge mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln bezuschusst werden als bisher – ohne eine Kürzung des maximal möglichen Zuschusses.

Informationen und Antragsformulare

Die Infos zum Förderprogramm sind online zu finden unter www.heidelberg.de/foerderprogramm. Fragen zum Förderprogramm beantwortet das Team des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-25110 und -25100 sowie per E-Mail an monika.badstoeber@heidelberg.de oder manuela.kirsch@heidelberg.de

Infos zur Antragstellung bei der KfW sind zu finden unter www.kfw.de/455 und www.kfw.de/einbruchschutz sowie telefonisch unter 0800 5399002.