Kaiserslautern: Neue Zuständigkeit im Finanzamt Kaiserslautern

Fusion der Mainzer Finanzämter

Kaiserslautern – Die Fusion der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd führt zu Veränderungen in der Zuständigkeit des Finanzamts Kaiserslautern.

Das Finanzamt Kaiserslautern wird ab 2019 zuständig für die Verbandsgemeinden Rockenhausen, Winnweiler und Eisenberg. Sobald der genaue Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels feststeht, wird dieser frühzeitig in einer gesonderten Presseveröffentlichung bekanntgegeben.

Mit dieser Fusion als vorerst letztem Baustein wird die Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Ihr liegt eine umfassende Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse zugrunde, bei der sowohl monetäre Aspekte als auch Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit betrachtet worden sind.

„Mit der Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung stärken wir den ländlichen Raum durch den Erhalt und den Zuwachs von Arbeitsplätzen bei den Menschen vor Ort. In vielen Dienststellen sind zum Beispiel nicht ausgeschöpfte Raumkapazitäten vorhanden, die wir effizienter nutzen werden. Gleichzeitig halten wir an allen Service-Centern fest. Dadurch zeichnet sich die Steuerverwaltung auch weiterhin als bürgernah und kundenorientiert aus. Die Umsetzung der Maßnahmen wirkt sich auch positiv auf viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, insbesondere im Hinblick auf die Anfahrt zu ihrer Arbeitsstelle. Da über die Hälfte der Bediensteten aus den Regionen nach Mainz pendelt, können sie in Zukunft näher an ihrem Heimatort arbeiten. Zudem schaffen wir damit attraktive Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten vor Ort“,

sagte Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg gestern in Mainz.