Land fördert Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz

Fördergeld

Rheinland-Pfalz – Innenminister Roger Lewentz hat in diesem Jahr zehn Landkreisen und kreisfreien Städten Fördergeld aus dem rheinland-pfälzischen Programm für Katastrophenschutz bewilligt.

„Das Land steht in Sachen Katastrophenschutz ganz eng an der Seite der zuständigen Kommunen. Darum erhalten die Städte und Gemeinden in diesem Jahr 435.400 Euro für die Beschaffung von insgesamt 17 Fahrzeugen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes“, sagte Lewentz.

Mit den Zuschüssen unterstütze das Land  die Landkreise und kreisfreien Städte dabei, ihre Aufgaben im Katastrophenschutz bestmöglich zu erfüllen. „Uns geht es aber besonders um die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungseinheiten, die einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit opfern. Sie sollen wissen, dass wir ihre Arbeit nicht nur dankbar anerkennen, sondern dass wir sie auch bei ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen wollen. Dafür ist eine gute Ausrüstung unerlässlich und die wollen wir fördern“, betonte der Minister.

Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufzubauen. Zwar entschieden die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. Allerdings sei eine landesweite Ausstattungskonzeption, welche Standards vorgehalten werden sollen, in zweierlei Hinsicht von großem Vorteil: „Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz muss auch über kommunale Gebietskörperschaften hinaus funktionieren. Eine möglichst einheitliche Ausstattung ermöglicht das reibungslose und schnelle Ineinandergreifen verschiedener Kräfte. Außerdem können die Kreise und kreisfreien Städte bei der Beschaffung der Ausrüstung kooperieren, das spart Ressourcen“, so Minister Lewentz.

Das Innenministerium fördert seit dem Jahr 2007 kommunale Beschaffungsmaßnahmen im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Dabei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Beschaffung von Fahrzeugen in den genannten Bereichen bewilligt werden. Seit 2007 sind so Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 3,3 Millionen Euro ausgesprochen worden. Bei einer Förderquote von 40 Prozent bedeutet dies ein Gesamtinvestitionsvolumen für Fahrzeugbeschaffungen seit 2007 in Höhe von über 8,25 Millionen Euro.

Übersicht über die geförderten Fahrzeuge im Jahr 2015

Aufgabenträger / Zweck / Höhe Zuwendung

  • LK Cochem-Zell:  Gerätewagen Wasserrettung – 28.000 €
  • LK Donnersbergkreis:  Rettungswagen – 33.800 €
  • LK Germersheim:  Krankentransportwagen – 22.000 €
  • LK Mayen-Koblenz:  Kommandowagen Leitende Notärzte – 11.000 €
  • LK Mayen-Koblenz:  Kommandowagen Organisatorische Leiter – 11.000 €
  • LK Neuwied:  Gerätewagen Sanität klein – 36.000 €
  • LK Neuwied:  Gerätewagen Sanität klein – 36.000 €
  • LK Rhein-Lahn-Kreis:  Gerätewagen Verpflegung – 48.000 €
  • LK Rhein-Lahn-Kreis:  Krankentransportwagen – 36.000 €
  • LK Rhein-Pfalz-Kreis:  Krankentransportwagen – 30.000 €
  • LK Südwestpfalz:  Krankentransportwagen – 14.000 €
  • LK Vulkeneifel:  Mannschaftstransportfahrzeug – 13.000 €
  • LK Vulkeneifel:  Mannschaftstransportfahrzeug – 13.000 €
  • SV Koblenz:  Gerätewagen Betreuung klein – 36.000 €
  • SV Koblenz:  Rettungswagen – 36.000 €
  • SV Speyer:  Rettungswagen – 24.800 €
  • SV Speyer:  Mannschaftstransportfahrzeug – 6.800 €