Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Grünes Licht fürs Knut-Fest

Knutfeste sind Tradition

Neustadt an der Weinstraße – Streng nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das Verbrennen von Weihnachtsbäumen zum Zweck der Abfallbeseitigung nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz nicht zulässig, weil die Verwertung möglich ist und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung anbieten.

Und nun die gute Nachricht: Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen auf den Knut-Festen, die in den letzten Jahren so beliebt geworden sind, dient nach Einschätzung der SGD Süd nicht der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen. Denn Knut-Feste zählen inzwischen auch bei uns zum Brauchtum, wie Winterverbrennungen oder Osterfeuer.

Die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist daher nicht anwendbar, erklärten die Fachleute der Oberen Abfallbehörde. Wer mag, kann also die Weihnachtszeit bei einem zünftigen Knut-Fest ausklingen lassen und dort seinen Weihnachtsbaum verbrennen ohne deshalb Ärger mit der Behörde fürchten zu müssen.

Meistens bewachen die Ortsfeuerwehren die von örtlichen Vereinen organisierten Feste. Die Organisatoren achten auch darauf, dass die eingesammelten Weihnachtsbäume frei von Schmuck sind, der bei der Verbrennung zu Schadstoffemissionen führen könnte.

Die Entsorgung des Weihnachtsbaums geht aber auch herkömmlich:

Weihnachtsbäume sind rechtlich gesehen pflanzliche Abfälle, die grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind. Das sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Entsorgungsbetrieben. Fast alle Kommunen richten für die schmucklosen Bäume Sammelplätze zur Selbstanlieferung ein oder holen die ausrangierten Bäume ab.  Die Verarbeitung zu Kompost oder zu Brennstoff wird meist spezialisierten Unternehmen überlassen. 500 Weihnachtsbäume können in Form von Hackschnitzeln einen Durchschnittshaushalt ganzjährig elektrisch versorgen oder in der Wärmenutzung knapp 1000 Liter Heizöl sparen, wie auf der Homepage der Agentur für erneuerbare Energien zu lesen ist.

Die Eigenkompostierung des ausrangierten Weihnachtsbaums ist zulässig, erfordert aber erheblichen Aufwand und Erfahrung. Gute Erfolge werden meist nur durch häckseln und vermischen mit anderen Grünabfällen erzielt.