Kein Feuerwerk an Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen

Nicht überall knallen

Nicht überall ist Feuerwerk erlaubt

Wiesbaden – Mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen – für viele ein Muss. Wer in der Silvesternacht Raketen und Böller abschießt, muss aber auch die Gefahren beachten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann gefährlich sein und zu Personenschäden führen, im schlimmsten Fall können auch Gebäude in Brand gesetzt werden.

Aus diesem Grund weist Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

„Ich appelliere an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, dass sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten lassen und insbesondere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen“, betont Dr. Franz.

Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.