Mehr Information, Bürgerbeteiligung und Tourismusbeitrag

Neues ab 2016

Das rheinland-pfälzische Innenministerium am Mainzer Schillerplatz

Mainz / Rheinland-Pfalz – Mit Beginn des neuen Jahres treten in Rheinland-Pfalz etliche Gesetze zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Kraft.

„Wir haben die Elemente der direkten Demokratie auch auf kommunaler Ebene deutlich ausgebaut“,

sagte Innenminister Roger Lewentz am Mittwoch mit Blick auf das „Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene“. 

So werden beispielsweise die Hürden für einen Einwohnerantrag deutlich verringert: Das Mindestalter für die Teilnahme wird auf 14 Jahre herabgesetzt, das Unterschriftenquorum für alle Gemeindegrößen auf zwei Prozent der Einwohner abgesenkt. Zudem werden Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene wegen reduzierter Quoren (das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 9 Prozent, 10.001 bis 30.000 Einwohnern von mindestens 8 Prozent, 30.001 bis 50.000 Einwohnern von mindestens 7 Prozent, 50.001 bis 100.000 Einwohnern von mindestens 6 Prozent, mehr als 100.000 Einwohnern von mindestens 5  Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein) künftig leichter möglich sein.

Eine weitere Änderung stärkt ebenfalls die Bürgerbeteiligung: Ab 1. Januar 2016 tritt das Transparenzgesetz in Kraft.

„Das Landestransparenzgesetz soll die Demokratie stärken, indem der Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen erleichtert wird“, sagte Roger Lewentz.

In diesem Kontext wird das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation zum Beispiel Luftbilder, Bodenrichtwerte, topographische Karten und vieles mehr den Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung kostenlos zur Verfügung stellen.

Zudem dürfen zum 1. Januar 2016 in Rheinland-Pfalz alle Kommunen einen sogenannten Tourismusbeitrag erheben.

„Wenn Gemeinden Einrichtungen für den Fremdenverkehr unterhalten, sollen sie diese Kosten auch refinanzieren können“, so Lewentz.

Nach einer vom Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes dürfen Kommunen also einen Fremdenverkehrsbeitrag unabhängig von ihrer Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde, Erholungs- oder Kurort einführen. 

Lewentz betonte: „Mit der Gesetzesänderung werde keine neue Abgabe eingeführt, sondern der Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen erweitert, die dann entscheiden können, ob sie die Beiträge erheben wollten.“

Anders als bei der so genannten  „Bettensteuer“ handelt es sich bei dem Fremdenverkehrsbeitrag um eine zweckgebundene Abgabe, die nur für den Tourismus und nicht für andere Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden darf. Über den konkreten Einsatz der Beiträge entscheiden die Kommunen. Den Kommunen wird im Gesetzesentwurf jedoch nahegelegt, betroffenen Betrieben über einen Tourismusausschuss ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen.