Kaiserslautern: Bauholzvergütung 2016

Reichswaldgenossenschaft

Kaiserslautern – Im Jahr 2016 erhielten Antragsteller aus Kaiserslautern die Summe von insgesamt 9.502,63 € von der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG).

Bürger/innen der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.

Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.

Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem/der Antragsteller/in tatsächlich bewohnt wird bzw. bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.

Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.

In Kaiserslautern haben jedoch nicht alle Bürger/innen Anspruch auf Bauholzvergütung. Davon ausgenommen sind die Bewohner/innen der Stadtteile/Ortsbezirke Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach.

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern zu erhalten.

Die nächste Bauholzaufnahme für die bislang eingegangenen Anträge findet Anfang Juni 2017 statt.