Weinheim: Schulkinder online für Grundschulbetreuung vormerken

Zentrales Vormerksystem für die Grundschulbetreuung eingeführt – Vormerkfrist bis 15.04.2017

Weinheim – Gute Nachrichten für Weinheimer Eltern: Nach den positiven Erfahrungen mit dem Zentralen Vormerksystem für die Weinheimer Kindergärten wird dieses System nun auch für die Plätze der Grundschulbetreuung eingeführt.

Das neue Verfahren ist im Wesentlichen eine deutliche Serviceverbesserung für die Eltern der Grundschulkinder, die einen Betreuungsplatz vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende benötigen. Die Eltern sparen Zeit und Wege; die Vormerkung kann von zu Hause über das Internet erfolgen. Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz an einer Weinheimer Grundschule erfolgt ab 17. März 2017 ausschließlich online über das Zentrale Vormerkverfahren. An den Schulen werden hierfür deshalb auch keine Anmeldeformulare mehr ausgegeben. Anmeldeschluss ist der 15. April 2017. Später eingehende Vormerkungen können in der ersten Runde des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Weinheim bietet an allen zehn Grundschulen in Weinheim eine Grundschulbetreuung an. Die Betreuung findet an allen Schultagen außerhalb der Unterrichtszeit und eines evtl. Ganztagesschulangebotes statt und dauert einschließlich Unterrichtszeit von mindestens 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. An den meisten Schulen wird darüber hinaus eine Nachmittagsbetreuung einschl. Mittagessen angeboten. Eine Vormerkung kann nur für die Schule erfolgen, an der das Kind auch für den Unterricht angemeldet ist. Über die Betreuungsangebote an den einzelnen Schulen können sich Eltern auf der Homepage der Stadt Weinheim (www.weinheim.de/grundschulbetreuung) informieren.

Von dort aus erreicht man auch das Internetportal der Zentralen Vormerkung. Eltern müssen sich im System einmal registrieren und können ihr Kind – nach erfolgter Schulanmeldung – dann für einen Grundschulbetreuungs-Platz vormerken.

Die Platzvergabe erfolgt durch das Amt für Bildung und Sport und richtet sich nach den städtischen Platzvergabekriterien. Danach werden Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden vorrangig behandelt. Weiter relevant sind die Berufstätigkeit der Eltern, das Alter der Kinder (jüngere Kinder werden vorrangig aufgenommen) und die Frage, ob bereits Geschwisterkinder einen Betreuungsplatz haben.

Die Zentrale Vormerkstelle für die Grundschulbetreuung im Amt für Bildung und Sport ist unter 06201 / 82-589 erreichbar oder per Mail unter grundschulbetreuung@weinheim.de. Wer keine Möglichkeit hat, das Internet zur Vormerkung zu nutzen, kann zu den Sprechzeiten (Montag und Dienstag, 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag 14 Uhr bis 19 Uhr) auch persönlich im Amt (Weinheim Galerie, Dürrestraße 2, 2. OG, Zi. 240) sein Kind für einen Betreuungsplatz vormerken.