Neues Wertstoffgesetz

Höhere Kosten - Arbeitsplätze in Gefahr

Bobbycars (z.B.) würden mit der Einführung des neuen Wertstoffgesetz unter die Produktverantwortung fallen

Speyer – Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 21. Oktober 2015 den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, negative ökologische Auswirkungen von Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen aus Kunststoffen oder Metallen zu vermeiden oder zu verringern. Dazu soll die Produktverantwortung, die bisher nur für Verpackungen gilt, auf sogenannte stoffgleiche Produkte, wie etwa die Bratpfanne oder das Bobbycar, ausgeweitet werden.

Der Arbeitsentwurf läuft auf die Privatisierung der Wertstofferfassung in der Hausmüllentsorgung hinaus. Denn mit der Organisation sollen die dualen Systeme betraut werden, ein intransparentes und ineffizientes System, das 2014 kurz vor dem Kollaps stand und bei Kunststoffen nur eine Recyclingquote von 20 Prozent erreicht.

Sollte das Gesetz so umgesetzt werden, würde weiterhin ein teures und ineffizientes Parallelsystem in der Entsorgung aufrechterhalten und sogar ausgebaut werden. Zur Lizenzierung und Mengensteuerung soll nach dem Gesetzentwurf eine neue Mammutorganisation unter Federführung des Handels mit teilweise hoheitlichen Aufgaben geschaffen werden. Dazu Beigeordnete Stefanie Seiler:

„Wir als kommunaler Abfallwirtschaftsbetrieb sind tagtäglich und seit Jahrzehnten für eine bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallentsorgung im Einsatz. Der Gesetzentwurf soll uns nun an den Rand drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Des Weiteren wird der Bereich der Abfallwirtschaft als ein wichtiger Bestandteil kommunaler Arbeitgeber völlig verkannt. Allein bei den EBS sind dies 18 Arbeitsplätze.“

Auch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kommt massive Kritik am Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz. Der Gesetzentwurf lasse nicht erkennen, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen Abfall vermieden oder mehr stofflich verwertet werden kann. Wer hohe Recyclingquoten erreichen wolle, müsse auf die Kommunen setzen, heißt es vom VKU. Zudem seien noch zentrale Fragen – etwa, was genau denn als Wertstoff definiert ist – ungeklärt. Nur wenn etwa die stoffgleiche Nichtverpackung leichter als fünf Kilogramm ist, soll sie unter die Produktverantwortung fallen. Je größer und schwerer ein Erzeugnis sei und je mehr Ressourcen man für die Herstellung eines Produktes aufwende, umso eher entgehe man der Produktverantwortung. Fehlanreize seien so vorprogrammiert, so der VKU.

Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer GmbH ergänzt:

„Ich glaube nicht, dass eine solche Regelung dazu beiträgt, die Abfalltrennung intuitiv verständlich und einfach zu machen. Und genau das wünscht sich der Bürger von einer zukunftsfähigen Entsorgungswirtschaft“.

Außerdem benötigen alle Beteiligten mehr Planungssicherheit, um unternehmerische Prozesse langfristig organisieren zu können, so Bühring.

Peter Nebel, Teamleiter Entsorgung bei den Stadtwerken Speyer unterstreicht, dass sowohl die bisherige Wertstoffentsorgung auf Basis der Verpackungsverordnung als noch viel mehr das im Entwurf vorliegende Wertstoffgesetz volkswirtschaftlich unsinnig ist.

Bühring und Nebel halten eine an den jeweiligen Kernkompetenzen orientierte Arbeitsteilung zwischen den kommunalen Entsorgern und der Privatwirtschaft für den richtigen Weg. Und das Ganze ohne eine neue Mammutorganisation zu deutlich geringeren Kosten.

Beigeordnete Seiler appelliert vor diesem Hintergrund an die zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordneten, sich für eine bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallwirtschaft einzusetzen.