Magistrat bestellt externe Gutachter

Klage gegen das Land

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 15. Januar 2016, beschlossen, zwei externe Gutachter für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zu bestellen. Mit diesem Beschluss wird ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung einer Klage getan.

Frankfurt wird nach der neuen Rechnung durch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit rund 137 Millionen Euro belastet. Neben deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen, dem Wegfall der besonderen Zuweisungen und der Investitionsmittel des Landes wird die Stadt auch mit höheren Beiträgen für Krankenhäuser und den Landeswohlfahrtsverband belastet.

Oberbürgermeister Peter Feldmann „bedauert, dass es soweit kommen musste. Weit lieber als ein langes Klageverfahren wäre mir ein klares und schnelles Bekenntnis der Landesregierung zur Stadt Frankfurt. Das Land steht mit der Neuordnung des KFA vor der herausfordernden Aufgabe, hessenweit einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Doch muss Frankfurts Sonderstellung Rechnung getragen werden. Eine Belastung von rund 140 Millionen Euro ist für Frankfurt schmerzlich und nicht hinnehmbar.“

„Mit dem nun vollzogenen Schritt geht es weniger um ein Ob, sondern um das Wie der möglichen Klage, die nach unseren bisherigen Vorprüfungen ein ausreichend starkes Fundament besitzen müsste. Wir passen mit unseren enormen Aufgaben als wachsendes Zentrum einer internationalen Metropolregion nicht in das Korsett eines starren Systems, das quer über das heterogene Hessen hinweg rechnerische Ausgleiche schaffen soll. Aufgrund der vielen Kritikpunkte hat sich die Stadt den Weg einer möglichen Klage ausdrücklich und zu jedem Zeitpunkt offen gehalten“, sagt Stadtkämmerer Uwe Becker.

„Frankfurt braucht in Zukunft erst recht auch außerhalb des KFA Mittel des Landes für die großen Zukunftsaufgaben der Stadt. Deshalb darf man den Kommunalen Finanzausgleich auch nicht isoliert betrachten“,

sagt Feldmann, dafür seien die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Land zu vielschichtig.

„Wir arbeiten an vielen Stellen hervorragend mit dem Land zusammen. Insbesondere auch bei der Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte vom Neubau des Krankenhauses Höchst bis zu wichtigen Verkehrsprojekten im ÖPNV ist eine gute finanzielle Partnerschaft mit dem Land unabdingbar. Das macht den KFA nicht besser, doch auch das gilt es bei aller berechtigten Kritik an der Neuregelung des KFA zu berücksichtigen", so Becker.

Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs bedeutet für Frankfurt einen Wegfall von besonderen Zuweisungen und Zuweisungen für Investitionen von rund 57 Millionen Euro. Diese Mittel werden für die Infrastruktur von Schule bis hin zu Theatern eingesetzt.

„Da für Frankfurt insbesondere der Wegfall der besonderen Finanzzuweisungen einen herben Rückschlag bedeutet, sehe ich es als dringend notwendig an, dass das Land uns künftig bei diesen Themen stärker unterstützt“, sagt Becker. „Mit dem Beschluss des Magistrats wollen wir jetzt auch die Gremienzustimmung, um über die Prüfung hinaus auch bereits die Zustimmung zur Klageerhebung einzuholen und so wertvolle Zeit zu sparen, da die Vorbereitung der Klage selbst einige Monate in Anspruch nehmen wird und damit auch nicht vor Sommer 2016 mit dem entsprechenden Gang vor die Gerichte gerechnet werden kann.“

Letztmöglicher Zeitpunkt der Klageerhebung wäre ein Jahr nach dem Inkrafttretens des Gesetzes, also der 2. Januar 2017.

„Diesen Zeitraum wollen wir aber nicht ausschöpfen, sondern so zügig wie möglich aber auch so fundiert wie möglich unsere Frankfurter Interessen vor Gericht bringen“, so Feldmann abschließend.