Kreis Karlsruhe: Geflügelpest – Beobachtungsgebiete im Landkreis werden aufgehoben

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Karlsruhe – Der Ausbruch der Vogelgrippe in Karlsruhe-Neureut im Februar hatte auch Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe, in dem daraufhin ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden mussten. Bei den durchgeführten Kontrollen aller Tierhaltungen im Sperrbezirk und den Beobachtungsgebieten gab es keine Auffälligkeiten. Ebenso liegen für den Ausbruchsbetrieb im Bereich der Stadt Karlsruhe negative Untersuchungsergebnisse vor.

Aus diesem Grund wird das Beobachtungsgebiet in den Gemarkungen Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee-Blankenloch, Stutensee-Büchig, Stutensee-Friedrichstal sowie Stutensee-Staffort zum 18.03.2017 aufgehoben. „Ab dem 18.03.2017 kann somit das Geflügel in diesen Gemeinden aus dem Stall gelassen werden“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die geänderte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landratsamt-karlsruhe.de veröffentlicht.

Sofern die Abschlussuntersuchung im Ausbruchsbetrieb in der kommenden Woche ebenfalls negativ verläuft, wird der Sperrbezirk auf Gemarkung Eggenstein zum 25.03.2017 aufgehoben.

Die Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheinufers auf 500 m Breite bleibt weiterhin bestehen, zunächst mittels Allgemeinverfügung befristet bis zum Ablauf des 20.04.2017. Hiervon sind jedoch nur wenige Tierhaltungen im Landkreis betroffen.

Auch die Biosicherheitsmaßnahmen, die vom Bund angeordnet sind, bleiben weiterhin in Kraft und sind im gesamten Landkreis zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Desinfektionsmöglichkeiten vor dem Stall und betriebseigene Schutzkleidung.

Bei Rückfragen steht das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Telefon: 0721/936-83050 zur Verfügung.