Humanitäres Engagement beeinflusst Haushaltszahlen

Nachtragshaushaltsplan 2016

Mainz – Kostenneutrale Erstattung des Bundes bei Flüchtlingen würde allein Defizit im Nachtragshaushalt um 10 Mio. Euro verringern, Investitionsförderprogramm als „Erfolgsgeschichte“

Der Stadtvorstand beriet am heutigen Tage den 1. Nachtragshaushaltsplan der Landeshauptstadt Mainz. Finanzdezernent Günter Beck zum Ergebnis:

„Auch wenn der Nachtragshaushalt 2016 ein nicht unerhebliches finanzielles Volumen ausweist, blicke ich als Finanzdezernent optimistisch in die Zukunft, da wir trotz der aktuell angespannten Lage unseren Konsolidierungskurs weiterhin erfolgreich beibehalten.“

Ein wesentlicher Bestandteil des Nachtragshaushalts 2016 stellt die Erhöhung der Aufwendungen der sozialen Sicherung um rund 14 Mio. Euro bei der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, den Kosten der Unterkunft sowie bei den Leistungen für Asylbewerber und die in diesem Zusammenhang gestiegenen Personalaufwendungen dar. Es seien „schwierige und besondere Zeiten“, die leider nicht spurlos am Gesamthaushalt der Landeshauptstadt Mainz vorbeigingen:

„Aus bekannten Gründen – doch diesen Trend haben wir nicht exklusiv, sondern er schlägt sich in vielen kommunalen Kassen nieder. Das Thema Flüchtlinge mit der gesamten zu schaffenden Infrastruktur von Unterkünften und Betreuungspersonal bei rund 2000 hinterlässt Spuren. Wir stehen zu unserem humanitären Engagement, aber es beeinflusst unsere Haushaltszahlen in doch spürbarer Weise“,

so Beck. Zur ganzen Wahrheit gehöre eben auch, dass die vor Ort anfallenden Kosten nicht in gebührender Höhe vom Bund ausgeglichen würden und werden:

„Die Kommunen zahlen trotz der Erhöhung des Pro-Kopf-Satzes zum 1.1.2016 weiter deutlich hinzu. Das ist ein unhaltbarer Zustand!“ Die elementaren Kernbereiche, welche die Stadt Mainz steuern könne, hätten sich positiv entwickelt, so der Finanzdezernent: „Würde der Bund jedoch die Lasten aus dem Sozialbereich kostenneutral erstatten, läge das Defizit allein für den Nachtragshaushalt um 10 Mio. Euro niedriger.“

Das Gros der im Nachtragshaushalt eingestellten Maßnahmen, resultierten zum Einen aus der Rückübertragung des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) in den Finanzhaushalt der Stadt Mainz, verbunden mit der gleichzeitigen Auflösung des Teilhaushaltes des Amtes für Projektentwicklung und Bauen. Alle investiven Maßnahmen, die bisher im Investitionsprogramm der GWM dargestellt wurden, finden sich nunmehr ab 2016 im Finanzhaushalt der Stadt Mainz Kommunales Investitionsförderprogramm ist „Erfolgsgeschichte“ Zudem wurden die im Zuge des „Kommunalen Investitionsförderprogramms“ (KI 3.0) geplanten Sanierungs- und Ersatzneubaumaßnahmen (Bürgerhäuser u.a.) in den Nachtragshaushalt aufgenommen. Hierdurch können Fördermittel in Höhe von 25,02 Mio. Euro abgerufen werden.

Der Förderschwerpunkt in Mainz liegt dabei auf der energetischen Sanierung, wobei die Priorität bei den Bürgerhäusern Mainz-Finthen (Ersatzneubau), Mainz-Lerchenberg (Sanierung/ Ersatzneubau) und Mainz-Hechtsheim (Ersatzneubau) liegt. Darüber hinaus soll die Sanierung des Kulturheimes Mainz-Weisenau, die energetische Sanierung der Töngeshalle Mainz-Ebersheim, sowie der Volkshochschule und der Rheingoldhalle Mainz umgesetzt werden. Finanzdezernent Günter Beck:

„Dies ist eine absolute Erfolgsgeschichte für die Landeshauptstadt: Auf diesem Wege haben wir die Zukunft einiger wichtiger öffentlicher Einrichtungen auf lange Sicht gerettet und schaffen zugleich Planungssicherheit für viele Vereine.“