Kreis Mainz-Bingen – Über insgesamt 574 Bushaltestellen sind die Bewohner des Landkreises Mainz-Bingen an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Diese Haltestellen sollen nun, wie im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben, bis 2022 komplett barrierefrei ausgebaut werden. Zuständig sind die Kommunen, die dafür Landesmittel erhalten.
Der Landkreis wird die Kommunen organisatorisch wie finanziell unterstützen. So wurde von RNN und Fachbereich eine Rangliste erstellt, welche Haltestellen aufgrund ihrer Lagen an wichtigen Verkehrsadern sowie einer hohen Fahrgastauslastung zuerst behindertengerecht modernisiert werden sollten. Die Arbeitsgruppe „Nahverkehrsplan“ des Kreistages unter dem Vorsitz des Ersten Kreisbeigeordneten Adam Schmitt befasst sich mit der Frage, wie alle Vorgaben des PBefG im ÖPNV des Landkreises umgesetzt werden können. Im Laufe des Jahres 2016 werden Bund und Land bekanntgeben, wie genau die Haltestellen auszubauen und auszustatten sind und welche Gelder sie beisteuern werden. Dann können die Kommunen sowie der Landkreis in die Detailplanung gehen. Der Kreis ist bereit, in den Haushalten der kommenden Jahre entsprechende zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Gemeinden bereitzustellen.
Da die geschätzten Kosten mit durchschnittlich mindestens 75.000 Euro pro Haltestellenpaar jedoch sehr hoch sind, wird es ohne ein mehrjähriges Konzept zur Umsetzung zwischen Kreis und Kommunen bis über das Jahr 2022 hinaus nicht gehen.