Sitzung des Stadtrats am 21. Januar 2016

Neues aus Neustadt

In diesem Jahr wird der zweite Teil der Konrad-Adenauer-Straße saniert

Neustadt an der Weinstraße – In der Einwohnerfragestunde beantwortete Oberbürgermeister Hans Georg Löffler zunächst Fragen zum Mehrgenerationenhaus (MGH), das derzeit – teilweise – am Viehberg 1 untergebracht ist.

Die mit dem Umzug einhergehende Nutzungsänderung ist noch im Verhandlungsstadium mit dem Gebäudemiteigentümer Gert Geiger. Er muss ihr laut vertraglicher Vereinbarung zustimmen. Dazu soll es Anfang Februar ein weiteres, klärendes Gespräch geben. Sobald die Nutzungsänderung von ihm unterschrieben ist, kann das Gebäudemanagement sich um die notwendigen und vereinbarten baulichen und brandschutztechnischen Maßnahmen kümmern.
Der weitere Betrieb des MGH soll dann dort langfristig laufen.

Sollte einer Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden, gibt es momentan nur die Lösung, dass die verschiedenen Angebote dezentral (wie bereits teilweise zurzeit in der VHS oder Bürgerecke) untergebracht werden.

Erster Punkt der Tagesordnung war ein Konzept zum Bildungsmanagement und –monitoring der Stadt Neustadt an der Weinstraße, das einstimmig beschlossen wurde. Sowohl der Schulträger- als auch der Volkshochschulkurs hatten dem Projekt zuvor zugestimmt. Alle Informationen finden Sie im Anhang.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand das Thema Ortsentlastungsstraße in Lachen-Speyerdorf, die so genannte S-Trasse. Sie wird nach der ablehnenden Bürgerentscheidung nicht weiterverfolgt. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung damit, den Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Obermeyer schlusszurechnen und auch die begleitend beauftragten Leistungen (artenschutzrechtliche Prüfung, Verkehrsuntersuchungen) abzuschließen. 
Ergänzende Informationen: Die geplante S-Trasse hatte sich aufgrund der höchsten Entlastungswirkung für die innerörtlichen Bereiche und in Abstimmung mit der Bauern- und Winzerschaft und dem Fördermittelgeber als Vorzugsvariante herauskristallisiert. 
Über diese Vorzugsvariante erfolgte im November 2015 eine Bürgerbefragung. Im Rahmen dieser Bürgerbefragung wurde in Form einer Briefwahl durch alle Wahlberechtigten in Lachen-Speyerdorf über die Trasse abgestimmt. Das Ergebnis: 1.829 Bürger und Bürgerinnen stimmten mit Nein, 924 stimmten mit Ja. Damit ist das Projekt abgelehnt. Der Stadtrat hatte sich im Vorfeld verpflichtet, dem Votum zu folgen.
Beim Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Lachen-Speyerdorf ist man einen Schritt weiter. Der Stadtrat beschloss die Vorbereitung der entsprechenden Änderung des Bebauungsplans „Flugplatz Abschnitt West“. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus entspricht in vielfacher Hinsicht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Dies betrifft unter anderem Vorgaben hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, der notwendigen Bewegungsflächen innerhalb des Gebäudes oder Fragen der Unfallverhütung. 
Bei der Wahl des Standorts ist der zentrale Bereich zwischen Lachen und Speyerdorf als optimaler Standort anzusehen, da so die Einsatzgrundzeiten so gestaltet werden können, dass im Einsatzfall durch kurze Wege eine schnelle Hilfe für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen kann. Andere Flächenoptionen im Ortsteil sind entweder durch ihre randliche Lage, die Eigentumsverhältnisse oder die zu geringe Größe der verfügbaren Fläche nicht weiter verfolgt worden. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche derzeit ebenfalls als Grünfläche dar. Insofern ist auch eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 3.440 Quadratmetern. Die Stadt strebt eine zügige Baurechtschaffung an.

Mehrheitlich beschlossen wurde darüber hinaus eine Ausnahmegenehmigung für ein Windparkprojekt bei Mußbach. Das Votum bedeutet nicht, dass am Ende auch tatsächlich gebaut wird, da im Rahmen des Verfahren noch verschiedene Parameter zu prüfen sind (Wirtschaftlichkeit, Trassenführung für Kabel, Zuwegungen, Windgeschwindigkeiten, Umweltaspekte, Zinsniveau). Die Ergebnisse werden sowohl dem Aufsichtsrat der Stadtwerke als auch dem Stadtrat noch einmal zur Entscheidung vorgelegt. Aber mit dem Beschluss soll den Stadtwerken die Möglichkeit eröffnet werden, neue Standbeine zu etablieren bzw. Gewinnfelder zu erschließen.

 Zum Hintergrund: Vertreter der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße haben zusammen mit der Firma Juwi Energieprojekte GmbH in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planung vom 5. November 2015 ein geplantes Windparkprojekt am Standort Mußbach vorgestellt. In der Bauausschusssitzung vom 10. Dezember 2015 wurde das Vorhaben erneut ausführlich diskutiert. Die Fraktionen hatten in der Zwischenzeit die Möglichkeit zu beraten, wie sie sich zum geplanten Windparkprojekt positionieren.

Mit Datum vom 11. Januar 2016 hat die Firma Juwi nun den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei der Umweltabteilung der Stadt Neustadt an der Weinstraße als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. 

Informationen zur Ausnahmegenehmigung für die geplanten Anlagen: Das Vorhaben ist mit dem Regionalplan Rhein-Neckar von 2004 vereinbar. Ebenso ergeben sich keine Widersprüche zur aktuell im Verfahren befindlichen Teilfortschreibung Windenergie. Dies wurde von Verbandsdirektor Christoph Trinemeier vom Verband Region Rhein-Neckar in der Bauausschusssitzung am 10. Dezember 2015 dargelegt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße sieht in Mußbach eine „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“, verbunden mit einer Ausschlusswirkung außerhalb dieser Zone vor. Beide von Juwi projektierte Anlagen liegen außerhalb dieser Konzentrationszone (etwa 100 bzw. 400 Meter). Das Vorhaben steht damit zunächst nicht im Einklang mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Zur Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der beiden geplanten Windenergieanlagen wird seitens Juwi eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Nach § 35 Abs 3 Satz 3 BauGB tritt eine Ausschlusswirkung von Konzentrationszonen nur „in der Regel“ ein. Gemäß aktueller Rechtsprechung besteht analog zur Befreiung im Bebauungsplan die Möglichkeit, eine „Ausnahme“ der Ausschlusswirkung zuzulassen. Dabei darf die im Flächennutzungsplan dargelegte planerische Grundkonzeption nicht in Frage gestellt werden. Ebenso darf das dort verfolgte Ziel der planerischen Steuerung der Windenergie nicht unterlaufen werden.

Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass durch die Zulassung der Ausnahme in der Nähe der (bisherigen) Konzentrationszone die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die geplanten Anlagen haben die gleichen kleinräumigen Standortbedingungen. Sie liegen in unmittelbarem, räumlichen Zusammenhang zur Konzentrationszone. Prägend ist darüber hinaus die topographische Lage (zwischen den Verkehrsadern) mit denselben Flora- und Faunabedingungen und der nicht umweltrechtlich geschützten Landschaft. 

Wesentlich ist auch, dass vergleichbare Abstände zur Wohnbebauung, zu Vogel- und Naturschutzgebieten sowie zu Verkehrswegen eingehalten werden. Allen Negativkriterien des Flächennutzungsplanes wird damit Rechnung getragen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Ausnahme um einen sog. „atypischen Fall“ handelt. Demnach ist nicht zu erwarten, dass die Ausnahme Vorbildwirkung für andere Windenergievorhaben im Gemeindegebiet haben kann. Darüber hinaus liegen die Anlagen in dem Gebiet, das von der Regionalplanung zukünftig als Vorranggebiet für die Windenergienutzung vorgesehen wird. Das Gesamtkonzept zur Steuerung der Windenergie wird mit der Ausnahme nicht in Frage gestellt.

Höhe der geplanten Anlagen

Die Nabenhöhe beider von Juwi projektierter Anlagen beträgt 149 m. Auf regionalplanerischer Ebene gibt es keine Regelung zur Anlagenhöhe. Abgesehen davon spricht viel dafür, dass eine Höhenbegrenzung auf 100 m in der konkreten Situation in Neustadt heute als Verhinderungsplanung angesehen würde, da eine wirtschaftliche Nutzung bei den vorliegenden Windverhältnissen de facto quasi ausgeschlossen wäre und damit der Windenergie nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, „substanziell Raum eingeräumt wird“.

Die Mitglieder des Stadtrats stimmten einstimmig dem vorgestellten Haushaltskonsolidierungskonzept zu. Im Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) vom 15. Oktober 2014 für die kommunale Haushaltswirtschaft 2015 wird darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsichten dazu angehalten werden, von den Kommunen bei unausgeglichenen Ergebnishaushalten die Vorlage von Haushaltskonsolidierungskonzepten zu verlangen.

In den Konzepten sollen verbindliche Festlegungen mit detaillierten Beschreibungen der vorgesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Planungen zum angestrebten Haushaltsausgleich dargelegt werden. 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat mit der Haushaltsgenehmigung 2015 diese Forderung des ISIM aufgegriffen und darum gebeten, mit Vorlage des Haushalts 2016 ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorzulegen. Das Konzept finden Sie im Anhang.

Zum nicht-öffentlichen Teil:

Nach dem Hauptausschuss hat auch der Stadtrat zwei Auftragsvergaben zugestimmt: Die Sanierung der Konrad-Adenauer-Straße von der Martin-Luther- bis zur Moltkestraße in drei weiteren Teilabschnitten wird von einer Firma in Kirchheimbolanden zum Angebotspreis von rund 2,64 Millionen Euro übernommen. Der Betrag schlüsselt sich auf in: 1,5 Millionen Euro für den Straßenbau (Stadt), 185.300 Euro für Versorgungsleitungen (Stadtwerke) und 970.500 Euro für Kanalarbeiten (ESN). 2014 war bereits das Teilstück Karl-Helfferich- bis Moltkestraße saniert worden.

Zur Begründung heißt es: Die Konrad-Adenauer-Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, der Oberbau ist rissig und hat mehrere Schlaglöcher. Die Verkehrssicherheit ist bei einer weiteren Verschlechterung des Straßenzustandes nicht mehr gegeben.
Die Versorgungsleitungen müssen im Zuge der Sanierungsarbeiten ebenfalls erneuert werden, da diese schadhaft sind. 

Der Auftrag zum Ausbau der Kirrweilerer Straße (K7) in Lachen-Speyerdorf ging an eine Firma aus Edenkoben zum Preis von rund 546.000 Euro. In diesem Fall entfallen auf den Straßenbau 455.700 Euro und auf die Versorgungsleitungen 90.100 Euro. Auch diese Straße befindet sich in einem schlechten Zustand.