Karlsruhe – In wenigen Tagen wird die SEPA-Umstellung abgeschlossen sein. Dann gilt der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum auch für Privatpersonen. D.h. die IBAN ersetzt die bisherige Kontonummer mit Bankleitzahl. Firmenkunden, Kommunen und Vereinen haben es bereits vorgelebt Die SEPA-Umstellung ging reibungslos vonstatten. Das erhofft sich die Europäische Zentralbank nun auch im privaten Bereich.
Der Gesetzgeber hat den Übergang Ende Januar / Anfang Februar strikt reglementiert. Ab dem 29. Januar 2016 dürfen Banken und Sparkassen nur noch SEPA-konforme Überweisungsvordrucke annehmen. Deshalb werden seit geraumer Zeit ausschließlich neue Vordrucke ausgehändigt. Gleiches gilt für Zahlscheine (z.B. ARD-Fernsehlotterie), Spenden-Vordrucke, GEZ-Anmeldeformulare usw., die in den Filialen bereit liegen.
Bereits seit Ende Oktober prüfen Sparkassenmitarbeiter verstärkt die eingehenden Belege. Bei nicht SEPA-konformen Überweisungsaufträgen, wenn zum Beispiel die alten Kontonummern mit Bankleitzahl oder Altvordrucke verwendet werden, sprechen sie die Kunden auf die bevorstehende Änderung an.
Die Mitarbeiter der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen stehen ihren Kunden auch weiterhin beratend zur Seite. Zum Beispiel, wenn Fragen zur IBAN oder ein Problem bei der Umrechnung bestehen. Selbstverständlich bleibt der Online-Rechner auf der Sparkassen-Homepage auch weiterhin frei geschaltet und die SB-Geräte in den Filialen wurden mit einer Umstellungshilfe ausgestattet.
Im OnlineBanking wird das IBAN-Feld mit dem IBAN-Rechner verlinkt. So kann der Kunde selbstständig die Empfänger-IBAN berechnen, konvertieren, in das IBAN-Feld übernehmen und für künftige Überweisungen speichern. Online-Banking-Kunden können noch einen weiteren Vorteil nutzen. Bei der Eingabe des Zahlungsauftrages erfolgt eine automatische IBAN-Prüfung.
Eine wichtige Bitte hat die Sparkasse dennoch an ihre Kunden: Vernichten Sie alte, ungenutzte Überweisungsvordrucke. Ab 29. Januar dürfen nur noch die neuen, SEPA-konformen Überweisungsvordrucke verwendet werden.
Sparkassendirektor Michael Huber bedauert die Umstellung. Schließlich habe das alte System hervorragend funktioniert und entsprach den Wünschen der Verbraucher. Besonders kritisch reagiert er auf die Vorgaben des Gesetzgebers:
„Absolut nicht nachvollziehbar ist für mich die strenge gesetzliche Regelung. Wir dürfen nach dem Stichtag gültige Kontonummern und Bankleitzahlen nicht mehr als Serviceleistung für unsere Kunden umrechnen. Dies ist eine Gängelung – sowohl der Kunden als auch der Banken und Sparkassen. Zumal alle technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Diese Vorgabe des Gesetzgebers ist nicht nachvollziehbar“,
so der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen.